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neue Vorschriften - stromi - 24.04.2012

http://www.tagesanzeiger.ch/leben/gesellschaft/Bund-setzt-Tempolimit-fuer-EBiker/story/24760351


neue Vorschriften - Stromeruser - 24.04.2012

Hier mit LINK


neue Vorschriften - sessantanove - 24.04.2012

Am Schluss kommts soweit das man alle auf 30km/h drosselt schliesslich darf das Mofa ja auch nur 30 km/h fahren.

Der Witz ist doch das ich mit dem Rennvelo gerade aus auch deutlich über 30 km/h fahre.

Bin ja auf die vielen Kontrollen ab dem 1.Mai gespannt.


neue Vorschriften - Stromeruser - 24.04.2012

Keine Angst, die lassen sich diese Sondereinnahmequelle sicher nicht entgehen!


neue Vorschriften - sessantanove - 24.04.2012

Als ob Sie noch dafür Zeit hätten und die Durchführbarkeit der Kontrolle will ich ja dann sehen.

nur schon der Begriff Mofabeleuchtung ist schwammiger als [Bild: http://www.messentools.com/images/emoticones/bob-esponja/www.MessenTools.com-bob-esponja-009.gif]


neue Vorschriften - Stegra77 - 24.04.2012

Mofa Beleuchtung = Fest montierte Lichtanlage. Nur mit Werkzeug deinstallierbar.


neue Vorschriften - sessantanove - 24.04.2012

@Stegra77 wo steht das???

Bis jetzt wars nämlich so(Stand 29.04.2009): hier der Link
Für Motorfahrräder mit elektrischem Antrieb, einer Dauerleistung von höchstens
0,50 kW und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h im reinen
Elektrobetrieb können folgende Erleichterungen in Anspruch genommen werden:


Es gelten die Vorschriften für Fahrradbeleuchtung (Art. 216 und 217). Die in
Artikel 216 Absatz 1 vorgeschriebenen Lichter müssen fest angebracht sein.
Ein vorderer Rückstrahler ist nicht erforderlich.

Deswegen würde ich gerne wissen was mit Mofabeleuchtung wirklich gemeint ist.


neue Vorschriften - Stegra77 - 24.04.2012

Aussage Thömus Mitarbeiter.

Das Rücklicht muss einen Rückstrahler haben. Das Lichtset Platinum hat ein anderes Rücklicht. Siehe Konfigurator.


neue Vorschriften - Stegra77 - 24.04.2012

Das Batterielicht B+M IXON pure (vorne), IXBACK senso (hinten) wird mit einer schraube montiert. Also nur mit Werkzeug deinstallierbar = Mofabeleuchtung.


neue Vorschriften - christophe - 24.04.2012

Zitat:Am Schluss kommts soweit das man alle auf 30km/h drosselt schliesslich darf das Mofa ja auch nur 30 km/h fahren.

Der Witz ist doch das ich mit dem Rennvelo gerade aus auch deutlich über 30 km/h fahre.
Selbstverständlich wirst du auch nach dem 01. Mai noch die volle Unterstützung deines Stromers ausschöpfen können. Der Motor wird dich beim Treten weiterhin bis 45 km/h unterstützen. Die Limite von 20km/h (bzw. 30km/h mit Mofahelm) bezieht sich einzig auf den Boost Modus, sprich die Geschwindigkeit, die dein Stromer im flachen fährt, ohne dass du in die Pedale trittst

Zitat:Mofa Beleuchtung = Fest montierte Lichtanlage. Nur mit Werkzeug deinstallierbar.
Das wichtigste vorneweg: Die Änderungen in Bezug auf Beleuchtung und Rückspiegel betreffen nur neue Stromer, welche nach dem 01.05.2012 eingelöst werden. Du musst deinen bestehenden Stromer also nicht nachrüsten.
Die Beleuchtung wurde vom ASTRA tatsächlich etwas ungünstig definiert. Für die Mountain 25 reicht die erwähnte, festmontierte Fahrradbeleuchtung. Beim Mountain 33 und Power 48 reicht es jedoch nicht, wenn das Fahrradlicht fest montiert ist. Das ASTRA fordert Bauartgeprüfte Lampen. Im Gesetzesentwurf sind erst die Normen für Glühlampen definiert. Diese sind auf gängige LED Fahrradbeleuchtung nicht anwendbar. In einem Communiqué hat das ASTRA nun eingeräumt, dass auch Lichter mit Deutscher Bauartgenehmigung (Wellenlinie mit K-Nummer) zugelassen sind. Das gesamte Lichtsortiment im Konfigurator erfüllt diese Anforderungen.

Ich hoffe, ich konnte damit etwas Licht ins Dunkel bringen. Sonst bin ich gerne für Rückfragen da.