(04.07.2018, 13:30)Cephalotus schrieb: Ob man Radwege benutzen darf ist schlichtweg unklar. Außerorts theoretisch ja.Nope.
Seit Dezember 2016 ist es leider klar, dass man in D auch außerorts mit dem S keine Radwege mehr benutzen darf.
Auch dann nicht, wenn das Rad noch eine alte Leichtmofa-Betriebserlaubnis mit einer BBH von 20km/h hat.
Und auch dann nicht, wenn ein Radweg außerorts per Beschilderung für Mofas oder "E-Bikes" freigegeben ist.
Der Grund ist ein "Geniestreich" der Gesetzgebung.
Vor Dezember 2016 war es ausdrücklich Mofas und Leichtmofas erlaubt, außerorts die Radwege zu benutzen.
Die STVO wurde aber so geändert, dass es nun lautet:
"Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen."
Der Passus zu Leichtmofas ist dagegen entfallen.
E-Bikes sind laut Gesetzgeber (und laut der "genialen" neuen Definition) solche Fahrzeuge, bei denen sich der Motor bei einer Geschwindigkeit über 25 km/h selbständig abschaltet.
Treten muss man dabei nicht.
Also genau dasselbe, wie ein Mofa, nur elektrisch.
Logisch wäre es gewesen, diese "E-Bikes" als das einzustufen, was sie praktisch sind, nämlich Mofas, nur eben mit einem Elektromotor.
Nur hätte man dann den gewünschten Zweck in Bezug auf die S-Pedelecs nicht erreichen können.
Denn:
Bei einem S-Pedelec (gleich, ob laut COC mit 20km/h BBH oder 45km/h BBH) schaltet sich der Motor eben gerade nicht bei Erreichen von 25km/h ab.
Sie sind also weder Mofas (BBH = 25km/h), noch "E-Bikes" und Leichtmofas spielen in Bezug auf die Benutzung von Radwegen sowieso keine Rolle mehr.
Durch die Einführung einer Fahrzeugklasse ("E-Bike"), die quasi keine Bedeutung hat und durch die geschickte Änderung der STVO wurden also die S-Pedelecs außerorts von den Radwegen verbannt.
Innerorts sowieso.
Wenn unsere Regierung nur auch bei anderen (wahren) Problemen solch einfache und geniale Lösungen hätte ...
VG,
Alex