22.02.2018, 13:04
hloretan: schrieb:Das Teil befand sich noch in der zwei jährigen Werksgarantie. Als ich eines Tages liegen blieb, dachte ich mir nichts Böses und schob es zum Händler. Dieser wies mich freundlich darauf hin, dass ich als Zweitbesitzer nicht von der Werksgarantie profitiere.
Solche Hersteller und Händler liebe ich! Damit verstossen diese eindeutig gegen europäisches und schweizerisches Recht!
Die Garantie hängt am Produkt und dem Kauf-, Übergabe- oder Inbetriebnahmedatum.
Sofern der/die neue Eigner/in den Nachweis über den rechtmässigen Erwerb erbringen kann, muss ein Garantiefall als solcher behandelt werden.
Jedenfalls ist es bei Stromer kein Problem, ein Fahrzeug auf den/die neue/n Besiter/in umzuschreiben. Allenfalls muss dies über einen Händler erfolgen.
Grüsse, CCRider