03.12.2017, 23:09
Hallo MichaR,
danke für Deine Rückmeldung.
Nein ich bin nicht der Verfasser der oben aufgeführten Leitlinien.
Die beiden Leitfäden geben Empfehlungen, was und wie ein Händler / Unternehmer / Fahrradmechaniker in seiner Werkstatt am E-Bike / (S-) Pedelec an- bzw. umbauen darf, ohne bei möglichen Konflikten mit den Gesetzeshütern oder als Mitverursacher von Unfällen, ggf. mit Körperverletzungen oder Todesfolge in (Mit)-Haftung genommen zu werden. Im Idealfall hat er sich an die gesetzlichen Vorgaben gehalten.
Was man privat an seinem eigenen Bike an- oder umbaut verantwortet man selbst. Das war und ist bei Motorrädern schon immer so.
Bei steigenden Unfallzahlen mit Pedelecs und E-Bikes kann man davon ausgehen, dass sich mehr und mehr Verkehrsjuristen bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen ihrer Klienten zunehmend auf die Feststellung des gesetzeskonformen und verkehrssicheren Zustands des am Unfall beteiligten Fahrzeugs unter Beteiligung eines Sachverständigen konzentrieren werden. Hier wird sogar die Reifenmarke und die Profiltiefe gemessen.
Im Einzelfall macht es vermutlich einen Unterschied, ob ich einen nicht freigegebenen Vorbau oder Lenker einbaue oder einen anderen Gepäckträger. Beides ist jedoch nicht gesetzeskonform und in beiden Fällen erlischt die Betriebserlaubnis, obwohl die Verkehrssicherheit noch gegeben sein kann.
Ich denke, wir befinden uns aktuell am Anfang einer sich verändernden Verkehrssituation mit zunehmendem Anteil an Pedelecs und E-Bikes.
Jeder möge entscheiden, was er verändert. Ich habe beispielsweise eine Suntour-Federsattelstütze und einen Pletscher-Gepäckträger an mein ST1 angebaut.
Gruß
Andreas
danke für Deine Rückmeldung.
Nein ich bin nicht der Verfasser der oben aufgeführten Leitlinien.
Die beiden Leitfäden geben Empfehlungen, was und wie ein Händler / Unternehmer / Fahrradmechaniker in seiner Werkstatt am E-Bike / (S-) Pedelec an- bzw. umbauen darf, ohne bei möglichen Konflikten mit den Gesetzeshütern oder als Mitverursacher von Unfällen, ggf. mit Körperverletzungen oder Todesfolge in (Mit)-Haftung genommen zu werden. Im Idealfall hat er sich an die gesetzlichen Vorgaben gehalten.
Was man privat an seinem eigenen Bike an- oder umbaut verantwortet man selbst. Das war und ist bei Motorrädern schon immer so.
Bei steigenden Unfallzahlen mit Pedelecs und E-Bikes kann man davon ausgehen, dass sich mehr und mehr Verkehrsjuristen bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen ihrer Klienten zunehmend auf die Feststellung des gesetzeskonformen und verkehrssicheren Zustands des am Unfall beteiligten Fahrzeugs unter Beteiligung eines Sachverständigen konzentrieren werden. Hier wird sogar die Reifenmarke und die Profiltiefe gemessen.
Im Einzelfall macht es vermutlich einen Unterschied, ob ich einen nicht freigegebenen Vorbau oder Lenker einbaue oder einen anderen Gepäckträger. Beides ist jedoch nicht gesetzeskonform und in beiden Fällen erlischt die Betriebserlaubnis, obwohl die Verkehrssicherheit noch gegeben sein kann.
Ich denke, wir befinden uns aktuell am Anfang einer sich verändernden Verkehrssituation mit zunehmendem Anteil an Pedelecs und E-Bikes.
Jeder möge entscheiden, was er verändert. Ich habe beispielsweise eine Suntour-Federsattelstütze und einen Pletscher-Gepäckträger an mein ST1 angebaut.
Gruß
Andreas