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Anbauteile/Umbau:Was ist erlaubt?
#4
[Bild: https://www.srf.ch/var/storage/images/au...eit_s4.jpg]

SRF "Espresso Aha!" teilt mit:

Zitat:In der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge steht geschrieben: «Die zusätzlichen Lichter dürfen nicht blenden oder die anderen Verkehrsteilnehmer ablenken.»

Vom Bundesamt für Strassen (Astra) gibt Mediensprecher Thomas Rohrbach folgende Faustregel mit auf den Weg: «Was man im Grosshandel an Velobeleuchtung und Zusatzbeleuchtung kaufen kann, lenkt nicht ab.»

Vorsicht geboten sei hingegen bei speziellen Vorrichtungen mit Laserstrahlen, oder grossflächigen Lichteffekten, welche im Internet angeboten würden: «Mit solchen Dingen riskiert man eine Busse.»

Tipp: Wer sich nicht sicher ist, kann seine Beleuchtung auch von Fachleuten bei den zuständigen Strassenverkehrsämtern prüfen lassen
.

Ich nutze die Gelegenheit und danke dem Schweizer Staatsfernsehen für seinen wertvollen Tipp. Nie wäre ich ohne die fürsogliche Hilfe meiner Obrigkeit auf den Gedanken gekommen, meinen Stromer zwecks Beurteilung der Lichtanlage zur MFK zu bringen.

Nun bin ich mir bewusst, dass in BRD alles noch viel mehr Reguliert ist als in CH. Vermutlich gelten die Bundesbürger als besonders unselbsständig, so dass etwa die Stromer einen selbsteinklappenden Ständer bekommen, damit das Einklappen desselben beim Wegfahren nicht etwa vergessen geht. Auch die Amtliche Sprache der BRD ist jeder der CH in ihrer Komplexizität deutlich überlegen. Oder war jemand in CH schon mit dem vomhundertsatz konfrontiert, hat einen Fernschreiber oder gar einen Fernsprecher verwendet? Zum Glück erweist sich auch mein Staat als fürsorglich und hat eine Übersetzungstabelle für Deutsche Amtssprache publiziert.

Zurück zum Staats-TV. Dieses Medium finanziert sich durch Werbung rund um die Uhr und Zwangsgebühren. Selbst wer nur ausländisches SAT-TV oder Netflix schaut muss zahlen. Das Geld wird dann zum Beispiel verwendet, um teure Sportübertragungen einzukaufen (FIFA, IOC...) Weil nun eine Volksinitiative zur Abschaffung ebendieser Gebühren ansteht, sieht sich "Leutschenbach" (dort ist das TV-HQ) wohl genötigt, den gesellschaftlichen Wert seiner Tätigkeit besonders hervorzuheben.

Und schickt mit mit dem Stromer zur MFK.
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Anbauteile/Umbau:Was ist erlaubt? - von Twitus - 02.12.2017, 19:46
Anbauteile/Umbau:Was ist erlaubt? - von MichaR - 02.12.2017, 21:47
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