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E-Bike: Motoren, Leistung und Gesetze
#1
Es gibt zwei Kategorien von E-Bikes:
  • bis 25km/h Motorunterstützung
  • bis 45km/h Motorunterstützung

Stromer bietet beide Varianten an. Ab 2018 wir es nur den ST1x in einer 25km/h Variante geben. Der Preis wird etwas unterhalb der 45km/h Variabte liegen. Der 25km/h Stromer darf wie ein Velo ohne Helm und Führerschein gefahren werden.

Gesetzeslage:


Die exakten CH-Vorschriften sind im Dokument E-Bike Vorschriften zusammengefasst. Im Dokument sind die Verordnungen verlinkt.

CH: Die wesentlichen Punkte für die 45km/h sind:
  • Max. 1000 Watt Motorleistung
  • Max. 20km/h ohne Pedalieren (Boost-Modus)
  • Velohelm
  • Führerschein
  • Gelbes Nummernschild (mit Versicherungsvignette)
  • Fixe Beleuchtung

Diese Vorschriften hat der Gesetzgeber nach der Vernehmlassung, also in Zusammenarbeit mit den betroffenen Verbänden, Interessengruppen und Herstellern erarbeitet. Ziel des Gesetzgebers war es, das Velofahren zu fördern, insbesondere das Berufspendeln und die Altersmobilität.

Die Verordnung kann (und wird) dem jeweiligen Stand der Technik angepasst. Dabei wird auch auf BRD / EU Recht abgestellt. Als Beispiel sei die Übernahme der Verordnung zur Beleuchtung erwähnt. Grundsätzlich gilt die Bestandswahrung. Einen Zwang zum Nachrüsten bereits im Verkehr befindlicher Stromer gibt es nicht.

Verlässliche Angaben zur Gesetzeslage in BRD und der EU konnte ich nicht finden. Am glaubwürdignsten erscheint mir der Text von E-Bikeinfo. Diesen Vorschriften ist anzumerken, dass sie ohne Einbezug der Bevölkerung entstanden sind - vermulich in einem Bürogebäude in Brüssel.

BRD: Die wesentlichen Punkte für die 45km/h sind:
  • Max. 4000 Watt Motorleistung
  • Kinderanhänger verboten
  • Veloweg verboten
  • Führerschein bei Geburt nach 1.4.1965

Offensichtlich gibt es darüberhinaus noch Ausführungsvorschriften, die etwa eine Hupe, Nummernschildbeleuchtung und Bremslicht verlangen. Dafür sind echte Scheinwerfer erlaubt. Als absurdes Negativbeispiel sei der selbsteinklappende Ständer mit Umfall-Garantie erwähnt.

Motorleistung:


Bei Betrachtung der Motorleistung ist darauf zu Achten, dass die kommunizierte Motorleistung die aufgenommene elektrische Leistung bezeichnet. Die tatsächlich abgegebene mechnische Leistung ist um den Faktor Wirkungsgrad geringer. Es wird von der Nominalleistung gesprochen. Das ist jene Leistung, die bei Nenndrehzahl (siehe Aufkleber auf dem Motor) und Nennspannung (also 36V rep. 48V) bezogen wird. Damit wird klar, dass, etwa bei vollem Akku (beim 48er sind das etwa 54V) eine höhere Leistung erzielt werden kann, ohne einen grösseren Stromfluss zu benötigen.
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E-Bike: Motoren, Leistung und Gesetze - von bluecat - 27.09.2017, 01:14

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