04.07.2018, 13:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.07.2018, 13:32 von Cephalotus.)
Ich habe mich seit Jahren damit beschäftigt und mich mit Versicherung und BMVI ausgetauscht und trotzdem weiß ich es nicht.
Meine aktuelle Interprettaion, wohl wissen, dass es da auch andere Meinungen gibt:
Bei den neuen Modellen ab 2018 ist es klar:
L-1e B, Helmpflicht, bbH 45km/h
Bei manchen sPed steht L1e-A, meiner Auffassung nach ist hier die CoC falsch. Ob sie auch ungültig ist und wer vaerantwortlich ist weiß ich nicht.
Bei den alten sPed steht meistens L1-e A und bbH 20km/h
Damit sind das "Leichtmofas" und es gibt keine Helmpflicht. Ob man Radwege benutzen darf ist schlichtweg unklar. Außerorts theoretisch ja. Ich tue es.
Dass L1-e A seit 2017 etwas anderes bedeutet als damals ist mMn nicht relevant.
Für die Exekutive ist das alles sowieso nicht sinnvoll handhabbar. Die sehen ein fahrard mit Versicherungskennzeichen, können aber nicht ahnen, ob das jetzt ein altes L1-e A, ein neues L1-e B oder gar ein neues L1-e B mit falscher CoC ist, ohne der Fahrer anzuhalten und sich da Papiere zeigen zu lassen.
In der Praxis wird man nicht angehalten, oder gibt es dazu andere Erfahrungen?
Bei der HUK wollte ich mein ehemals als L1-e A versichertes Fahrzeug (damals gabs nur Leihctmofa und keine sPed so wie heute) auf L-1 e B umschreiben lassen, weil mir das als Leichtmofa versicherungstechnisch zu kritisch ist.
Das zog dort erstmal ein paar Kreise und endete in Rückruf und ausführlichem Mailverkehr, wo ich erstmal die Problematik schildern durfte.
Ich habe den Eindruck, da hat wirklich keiner Ahnung.
Im BMVI wusste man seinerzeit schlichtweg nicht, was ein sPedelec ist, wie schnell es fährt und was in den Papieren eingetragen ist. Die kannten nur 45km/h ebikes und 25km/h Pedelecs.
Dass in der CoC eines sPed die damals üblichen 20km/h stehen war dort nicht bekannt.
Das Problem mit der Interpretation den damals neu eingeführten "Ebike frei" innerorts Schildern gibt es aber in der Praxis eh nicht, weil ich bisher noch niemals so ein Schild gesehen habe.
Unterm Strich wundert man sich nicht, dass die Gesetzeslage bei sPed nach wie vor unklar ist, zumindest bei den alten.
Mit denen neuen und L1-e B ist hingegen (leider) alles klar. Radwege darf man nicht fahren. Helm muss man tragen.
MfG
Brüssel ist hier kein Vorwurf zu machen. Die Einordnung ist eindeutig, s-Ped sind nun L1-e B.
Die unklare und in Teilen unsinnige und sich widersprechende nationale Gesetzgebung ist das Problem.
Meine aktuelle Interprettaion, wohl wissen, dass es da auch andere Meinungen gibt:
Bei den neuen Modellen ab 2018 ist es klar:
L-1e B, Helmpflicht, bbH 45km/h
Bei manchen sPed steht L1e-A, meiner Auffassung nach ist hier die CoC falsch. Ob sie auch ungültig ist und wer vaerantwortlich ist weiß ich nicht.
Bei den alten sPed steht meistens L1-e A und bbH 20km/h
Damit sind das "Leichtmofas" und es gibt keine Helmpflicht. Ob man Radwege benutzen darf ist schlichtweg unklar. Außerorts theoretisch ja. Ich tue es.
Dass L1-e A seit 2017 etwas anderes bedeutet als damals ist mMn nicht relevant.
Für die Exekutive ist das alles sowieso nicht sinnvoll handhabbar. Die sehen ein fahrard mit Versicherungskennzeichen, können aber nicht ahnen, ob das jetzt ein altes L1-e A, ein neues L1-e B oder gar ein neues L1-e B mit falscher CoC ist, ohne der Fahrer anzuhalten und sich da Papiere zeigen zu lassen.
In der Praxis wird man nicht angehalten, oder gibt es dazu andere Erfahrungen?
Bei der HUK wollte ich mein ehemals als L1-e A versichertes Fahrzeug (damals gabs nur Leihctmofa und keine sPed so wie heute) auf L-1 e B umschreiben lassen, weil mir das als Leichtmofa versicherungstechnisch zu kritisch ist.
Das zog dort erstmal ein paar Kreise und endete in Rückruf und ausführlichem Mailverkehr, wo ich erstmal die Problematik schildern durfte.
Ich habe den Eindruck, da hat wirklich keiner Ahnung.
Im BMVI wusste man seinerzeit schlichtweg nicht, was ein sPedelec ist, wie schnell es fährt und was in den Papieren eingetragen ist. Die kannten nur 45km/h ebikes und 25km/h Pedelecs.
Dass in der CoC eines sPed die damals üblichen 20km/h stehen war dort nicht bekannt.
Das Problem mit der Interpretation den damals neu eingeführten "Ebike frei" innerorts Schildern gibt es aber in der Praxis eh nicht, weil ich bisher noch niemals so ein Schild gesehen habe.
Unterm Strich wundert man sich nicht, dass die Gesetzeslage bei sPed nach wie vor unklar ist, zumindest bei den alten.
Mit denen neuen und L1-e B ist hingegen (leider) alles klar. Radwege darf man nicht fahren. Helm muss man tragen.
MfG
(04.07.2018, 12:56)Reese schrieb: Ein sehr schwieriges Thema was sich auch Dank unserer Brüsseler Bürokraten noch jährlich verschlimmbessert.
Brüssel ist hier kein Vorwurf zu machen. Die Einordnung ist eindeutig, s-Ped sind nun L1-e B.
Die unklare und in Teilen unsinnige und sich widersprechende nationale Gesetzgebung ist das Problem.