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L1E-A/B, BBH, Helm, Radweg und das alles bei uns Teutonen…
#11
(05.07.2018, 18:18)morpheus schrieb: Durch die Einführung einer Fahrzeugklasse ("E-Bike"), die quasi keine Bedeutung hat und durch die geschickte Änderung der STVO wurden also die S-Pedelecs außerorts von den Radwegen verbannt.

Das mag durchaus so sein.

Als die Ändurng publiziert wurde hat die keiner verstanden. Mein Kollege, ebenfalls sPed Fahrer, hatte damals beim BMVI angerufen und ich hab mitgehört (aus der beruflichen Position heraus kommt man dort auch an die entsprechenden Leute ran). Denen war nicht bekannt, dass es sPed mit einer bbH von 20km/h gibt und dass diese sich von "e-bikes" unterscheiden.
Es war denen auch nicht begreifbar zu machen.

Mir ist nicht ganz klar, wie sowas sein kann, denn Riese&Müller und andere sind ja dort sehr wohl und klären die über Vorträge u.a. zur Thematik auf. Sollte man meinen.

Meine Befürchtung ist, dass die Leute dort im BMVI schlichtweg nicht verstanden haben, was sie da eigentlich machen. (wie damals bei der Interpratation zur Helmpflicht, auch da wusste offenbar niemand, dass die eingetragen bbH der damaligen sPed eben nicht 45km/h war).
Fachliche Fehler in Gesetzestexten kommen häufiger vor als man meint.

Das ändert natürlich nix daran, dass der Gesetzestext im Wortlaut so ist wie er ist.

Es ändert auch nix daran, dass ich noch niemals ein "ebike frei" Schild hier gesehen haben. Ihr?

Und es ändert nix daran, dass ich nicht auf der Bundesstraße fahre und dort um mein Leben fürchten muss und obendrei Kfz blockiere, wenn sich daneben ein Radweg befindet.

Am Ende wird es so werden wie mit der Radwegebenutzungspflicht. Die ist auch aufgehoben wenn der Radweg unzumutbar ist. Wann das gilt, ist auch nicht definiert.

Einfacher wäre die Radwege einfach frei zu geben. Es gibt ja bei den sPed nicht nur Stromer sondern auch solche, die kaum mehr als 35km/h schaffen und Leute, die damit dann vielleicht meist nur 30km/h fahren.. Was sollen die denn auf der Straße?
sPed heißt ja nicht 45km/h, sondern BIS ZU 45km/h.

Auch ich fahre sPed, weil mich die 25km/h Grenze nervt, nicht weil ich damit dauerhaft 45km/h fahren möchte.

MfG
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#12
Im Ruhrgebiet wird an einer Radautobahn gebaut ... auch dort dürfen die schnellen Pedelecs nicht drauf ... es gibt dutzende weiterer Beispiele wo man einen Schildbürgerstreich glaubt ... aber naja, solange wir alle §1 beachten und die Rennleitung uns in Ruhe lässt ....

Im Umkehrschluss müssten eigentlich alle 30er Zonen für Sportwagen gesperrt werden ....
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#13
>Im Ruhrgebiet wird an einer Radautobahn gebaut ...

Ähnlich hier zwischen Darmstadt und Frankfurt. Ich habe beim ADFC hier angefragt, was da mit schnellen Pedelecs sein wird, von denen es nach Frankfurt rein doch einige gibt. Die Antwort war eher schwammig und ausweichend, weder eine Absage, aber schon gar keine sichere Zusage. ADFC (regional wie bundesweit) als auch Radaktive und Alltagsradler, selbst schnelle Rennradler sind S gegenüber keineswegs aufgeschlossen, teils sogar negativ eingestellt. Eine Haltung wie "Auch S gehören zu uns und sind ein wichtiger Bestandteil der modernen gesunden ressourcenschonenden Mobilität" wie ich sie als (noch) ADFC Mitglied eigentlich erwarten würde (oder dass man aktiv für eine sinnvolle und faire Einstufung von S in der StvO kämpfen würde), herrscht da leider nicht. Wenn wir der 25er Renterlobby oder den unmotorisierten Radlern unbequem werden, lässt uns auch der ADFC fallen wie eine heiße Kartoffel. Anders denken/handeln leider nur einzelne ADFC Mitglieder, die selbst S fahren.
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#14
(06.07.2018, 09:53)Cephalotus schrieb: Meine Befürchtung ist, dass die Leute dort im BMVI schlichtweg nicht verstanden haben, was sie da eigentlich machen. (wie damals bei der Interpratation zur Helmpflicht, auch da wusste offenbar niemand, dass die eingetragen bbH der damaligen sPed eben nicht 45km/h war).
Fachliche Fehler in Gesetzestexten kommen häufiger vor als man meint.

Zu Verstehen, dass die Bauart Bedingte Höchstgeschwindigkeit beim Stromer jenes Tempo meint, das der Stromer ohne Pedalieren von ganz alleine schafft, ist bereits eine Hürde.

Frühere gab es bei den Stromer den BOOST-Modus, der die maximale Leistung freisetzte, aber bei 20.00km/h begrenzt war. Nützlich am Berg, wenn zu wenig Schwung da war oder beim ST1, wenn der Freilauf brach. Nun ist der BOOST Modus weg und die 2018er Stromer haben BBH 0km/h.

Auch in CH gibt es Muster von "ich-weiss-nicht-was-ich-Gesetzgebe"

Als damals (endlich) fest installiertes Licht am Stromer Vorschrift wurde, haben die Behörden einfach die Vorschriften der Töfflis kopiert. Nur haben die Mofa eine Lichtmaschine und eine eigene Art von Scheinwerfer - alles nicht übertragbar auf einen Stromer. Doch unsere Behörden sind frexibler als jene im EU-Raum und haben dann einfach alle Veloleuchten mit K-Wellenlinie für zulässig erklärt.
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#15
Ab 2018 gibt es keinen Boost Mode mehr??? Was ist denn das für ein Mist? Den find ich so nett, bei meinem S-Bosch kam da fast nix, hab mich schon gefreut, dass der künftig vielleicht auch über 20km/h geht, wenn ich in D schon den Stinkemopeds gleichgestellt werde...
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#16
[font=.SF UI Text][font=.SFUIText]Ich weiß auch nicht was das soll. Die Modelle ohne Boostmodus sind für mich uninteressant und werden nicht von mir gekauft. Boostmodus über 20 km/h wäre für meinen ST2 nicht gut, ab dann würde nämlich Helmpflicht bestehen...[/font][/font]
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#17
(07.07.2018, 11:15)Libby schrieb: [font=.SF UI Text][font=.SFUIText]Ich weiß auch nicht was das soll. Die Modelle ohne Boostmodus sind für mich uninteressant und werden nicht von mir gekauft. Boostmodus über 20 km/h wäre für meinen ST2 nicht gut, ab dann würde nämlich Helmpflicht bestehen...[/font][/font]

Ich interpretiere das Gesetz anders.

Meine s-Pedelce (mit BionX) haben noch die alte L1e-A Klasse mit bbH 20km/h.

die bbH ist deshalb 20km/h weil die mit unbewegten Fahrer gemessen wird und so fährt das Ding mit "Gashebel" eben nur 20km/h. Neulich ist mir das erste Mal überhaupt eine kette gerissen, da bin ich dann so nach Hause gezuckelt. Furchtbar. Aber besser als schieben.

Ich hab dem Gashebel nun noch einen "Boost"-Modus spendiert. Er liefert vollen Strom von 30A (bei 48V) somit nicht nur von 0-20km(h ohne treten, sondern auch bis 45km/h, aber nur dann, wenn gleichzeitig auch getreten wird. So bleibet die bbH trotzdem bei 20km/h, denn die gilt ja ohne Bewegung (zumindest für alles was vor dem 1.1.2017 zugelassen wurde)

Das ist ganz nett wenn man mal z.B. schnell über die Kreuzung will und so die maximal möglichen 1300-1500W (elektrisch) abrufen möchte.

MfG
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