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Anbauteile/Umbau:Was ist erlaubt?
#1
Situation in Deutschland:
Da E-Bikes / Pedelecs mit CE-Zeichen und einer Tretunterstützung bis 25 km/h unter die Maschinenrichtlinie fallen und somit die Bauteile nicht ohne weiteres ausgetauscht werden dürfen, herrschte anfangs große Unsicherheit im Handel. Daher haben Ende 2015 die Verbände Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) und Verbund Service und Fahrrad (VSF) in Zusammenarbeit mit dem Zedler-Institut und dem Bundesinnungsverband Fahrrad (BIV) einen gemeinsamen Leitfaden zum Bauteiletausch an E-Bikes / Pedelecs 25 veröffentlicht, welcher vom Handel dankbar angenommen wurde.

Was Fahrradhändler und -werkstätten an diesen Fahrzeugen verändern dürfen und bei welchen Bauteilen sie die Freigabe der Fahrzeughersteller bzw. der Systemanbieter einholen müssen, ist seitdem durch den Leitfaden klar geregelt und als Handlungsempfehlung einzustufen.

Ein solcher Leitfaden für den Bauteiletausch steht nun auch für schnelle E-Bikes / Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h, die anders als die oben genannten Fahrzeuge als Kraftfahrzeuge eingestuft werden und der EU-Richtlinie 2002/24/E6 oder der EU-Verordnung Nr. 168/2013 unterliegen, zur Verfügung. Verantwortlich für die Erarbeitung dieses Leifadens sind die folgenden Verbände und Firmen: Bundesinnungsverband für das Deutsche Zweiradmechaniker-Handwerk (BIV), TÜV Rheinland, velotech.de, Verbund Service und Fahrrad (VSF), Zedler-Institut sowie der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV).

Hier die beiden Leitfäden:

http://mydo.cx/YTY2MGZj

http://mydo.cx/MWM4Y2Zi

Gruß
Andreas
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#2
Ich weiß, du bist nur der Bote und hast das nicht verzapft (oder?), aber: Laut der Richtlinie darf (fast) kein Stromer mehr auf der Straße bewegt werden...

Denn wer von uns gibt sich mit der starren Sattelstütze zufrieden und so spontan hab ich jetzt keine ABE oder so für die Thudbuster LT gefunden...

EMV Nachweis für die Lampen? Was soll denn da bitte nachgewiesen werden und warum wird das nicht über die anderen Unterlagen (ABE, EG, ECE usw.) abgedeckt? Beim Auto muss ich doch auch keine EMV Tests machen, wenn ich einen anderen Scheinwerfer einbaue... :-o

Die Schläuche dürfen nur gegen welche mit dem gleichen Ventil getauscht werden?

Einen Anhänger darf man am ST2 ja eh schon nicht ziehen (zumindest laut meinem "Fahrzeugschein") - aber die 13kg, die man Anhängen dürfte, kann ich auch auf den Gepäckträger werfen...

Und was ist eigentlich mit dem "... und gleicher Anbaulage", wenn das Teil bisher garnicht verbaut war? (z.B. Hupe)

Also in Summe haben sich da doch wieder ein paar ganz schlaue Menschen etwas ausgedacht, die noch nie im Leben mit einem S-Pedelec gefahren sind geschweige denn ein besitzen...

Achja, und da der TÜV da ja anscheint dran mitgewirkt hat... Hat mal jemand beim TÜV wegen Umbauten usw. angefragt? Ich habe auf meine 5 Mails keine Antwort bekommen! Bei Fragen zum PKW, kam eine Antwort immer innerhalb einer Woche... Die haben also entweder keine Ahnung oder keinen Bock auf das Thema - aber an so einem Guide mitschreiben...

Also sowas kann man doch nur ignorieren...
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#3
Hallo MichaR,

danke für Deine Rückmeldung.
Nein ich bin nicht der Verfasser der oben aufgeführten Leitlinien.

Die beiden Leitfäden geben Empfehlungen, was und wie ein Händler / Unternehmer / Fahrradmechaniker in seiner Werkstatt am E-Bike / (S-) Pedelec an- bzw. umbauen darf, ohne bei möglichen Konflikten mit den Gesetzeshütern oder als Mitverursacher von Unfällen, ggf. mit Körperverletzungen oder Todesfolge in (Mit)-Haftung genommen zu werden. Im Idealfall hat er sich an die gesetzlichen Vorgaben gehalten.
Was man privat an seinem eigenen Bike an- oder umbaut verantwortet man selbst. Das war und ist bei Motorrädern schon immer so.

Bei steigenden Unfallzahlen mit Pedelecs und E-Bikes kann man davon ausgehen, dass sich mehr und mehr Verkehrsjuristen bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen ihrer Klienten zunehmend auf die Feststellung des gesetzeskonformen und verkehrssicheren Zustands des am Unfall beteiligten Fahrzeugs unter Beteiligung eines Sachverständigen konzentrieren werden. Hier wird sogar die Reifenmarke und die Profiltiefe gemessen.
Im Einzelfall macht es vermutlich einen Unterschied, ob ich einen nicht freigegebenen Vorbau oder Lenker einbaue oder einen anderen Gepäckträger. Beides ist jedoch nicht gesetzeskonform und in beiden Fällen erlischt die Betriebserlaubnis, obwohl die Verkehrssicherheit noch gegeben sein kann.

Ich denke, wir befinden uns aktuell am Anfang einer sich verändernden Verkehrssituation mit zunehmendem Anteil an Pedelecs und E-Bikes.

Jeder möge entscheiden, was er verändert. Ich habe beispielsweise eine Suntour-Federsattelstütze und einen Pletscher-Gepäckträger an mein ST1 angebaut.

Gruß
Andreas
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#4
[Bild: https://www.srf.ch/var/storage/images/au...eit_s4.jpg]

SRF "Espresso Aha!" teilt mit:

Zitat:In der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge steht geschrieben: «Die zusätzlichen Lichter dürfen nicht blenden oder die anderen Verkehrsteilnehmer ablenken.»

Vom Bundesamt für Strassen (Astra) gibt Mediensprecher Thomas Rohrbach folgende Faustregel mit auf den Weg: «Was man im Grosshandel an Velobeleuchtung und Zusatzbeleuchtung kaufen kann, lenkt nicht ab.»

Vorsicht geboten sei hingegen bei speziellen Vorrichtungen mit Laserstrahlen, oder grossflächigen Lichteffekten, welche im Internet angeboten würden: «Mit solchen Dingen riskiert man eine Busse.»

Tipp: Wer sich nicht sicher ist, kann seine Beleuchtung auch von Fachleuten bei den zuständigen Strassenverkehrsämtern prüfen lassen
.

Ich nutze die Gelegenheit und danke dem Schweizer Staatsfernsehen für seinen wertvollen Tipp. Nie wäre ich ohne die fürsogliche Hilfe meiner Obrigkeit auf den Gedanken gekommen, meinen Stromer zwecks Beurteilung der Lichtanlage zur MFK zu bringen.

Nun bin ich mir bewusst, dass in BRD alles noch viel mehr Reguliert ist als in CH. Vermutlich gelten die Bundesbürger als besonders unselbsständig, so dass etwa die Stromer einen selbsteinklappenden Ständer bekommen, damit das Einklappen desselben beim Wegfahren nicht etwa vergessen geht. Auch die Amtliche Sprache der BRD ist jeder der CH in ihrer Komplexizität deutlich überlegen. Oder war jemand in CH schon mit dem vomhundertsatz konfrontiert, hat einen Fernschreiber oder gar einen Fernsprecher verwendet? Zum Glück erweist sich auch mein Staat als fürsorglich und hat eine Übersetzungstabelle für Deutsche Amtssprache publiziert.

Zurück zum Staats-TV. Dieses Medium finanziert sich durch Werbung rund um die Uhr und Zwangsgebühren. Selbst wer nur ausländisches SAT-TV oder Netflix schaut muss zahlen. Das Geld wird dann zum Beispiel verwendet, um teure Sportübertragungen einzukaufen (FIFA, IOC...) Weil nun eine Volksinitiative zur Abschaffung ebendieser Gebühren ansteht, sieht sich "Leutschenbach" (dort ist das TV-HQ) wohl genötigt, den gesellschaftlichen Wert seiner Tätigkeit besonders hervorzuheben.

Und schickt mit mit dem Stromer zur MFK.
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#5
Hi Andreas,

natürlich muss ich das selbst verantworten - aber das ändert nichts an den Schwachsinnigkeit der einen oder anderen Bestimmung. ;-)
Da dieser Guide ja schliesslich die Gesetzeslage widerspiegeln will, sollten auch wir selbst uns daran halten um sicher zu sein... Aber wie gesagt, manche Punkte sind so bescheuert, das ich viel mache - aber mich daran halten steht sicher nicht zur Diskussion.

Und in diesem Sinne schreibe ich jetzt eine weiter Mail an unseren lieben Tüv wegen dem M99 Taillight am ST2...

Viele Grüße
Michael
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#6
Ich lasse es drauf ankommen.

Hab nur ne Federsattelstütze, wenn da dann ein Richter meint mir eine Mitschuld ein zu räumen wenn ich einen Unfall baue, dann bin ich der falsche für diese Welt.

Ich nehme meinen Sohn, fünf Jahre alt mit auf meinem Bike auf der Mittelstange in die Kita...das macht Spaß mit 20 den Kitaweg zu düsen.

Ich fahre 20% meines Arbeitsweges auf Fahrradwegen, weil die Autofahrer an diesen Stellen einfach keine Fahrzeuge mit Treppelbewegung erwarten und mit Unverständnis und komischen Aktionen reagieren. Ist also zu meiner Sicherheit.

Mein Ständer klappt nicht mehr selber ein weil ich den mal schmieren müsste...da komm ich bestimmt in teufels Küche!

Ich hab schon Angst das hier zu schreiben, weil es mittlerweile so viele Menschen gibt die zu 110% angepasst sind und mit solchen Dingen einfach nicht mehr klar kommen.

Das Streben der Politik aus fehlerhaften Menschen fehlerfreie zu machen indem sie den Spielraum einengen, kotzt mich an!

Ich habe mir überlegt einen 27sten Reflektor an mein Bike zu machen, zu meiner Sicherheit natürlich, aber bestimmt gibt es eine Obergrenze der Fläche zur Gesamtfläche des Bikes, die überhaupt reflektieren darf...
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#7
Hallo MichaR,

statt beim TÜV anzufragen, gäbe es noch die Möglichkeit eine schriftliche Freigabe der M99 Taillight und ggf. auch anderer Bauteile für Dein St2 durch den Hersteller des Bikes einzuholen.

Viele Grüße
Andreas
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#8
bluecat: schrieb:Zurück zum Staats-TV. Dieses Medium finanziert sich durch Werbung rund um die Uhr und Zwangsgebühren. Selbst wer nur ausländisches SAT-TV oder Netflix schaut muss zahlen. Das Geld wird dann zum Beispiel verwendet, um teure Sportübertragungen einzukaufen (FIFA, IOC...) Weil nun eine Volksinitiative zur Abschaffung ebendieser Gebühren ansteht, sieht sich "Leutschenbach" (dort ist das TV-HQ) wohl genötigt, den gesellschaftlichen Wert seiner Tätigkeit besonders hervorzuheben.

Und schickt mit mit dem Stromer zur MFK.

Du erlaubst mir, lieber bluecat, dezidiert anderer Meinung zu sein.

Ich will hier keinen Abstimmungskampf austragen, aber mir sind Werbe- und Zwangsgebühren-finanzierte elektronische Medien (und dazu gehören nicht nur die Radio und TV-Programme von SRF sondern auch sämtliche Privatradios) hundertmal lieber als die Methode, wer zahlt (und vor allem mehr zahlen kann), befiehlt. Mir reicht die Basler Zeitung und Blocher TV, und wenn solche Medien uns nicht unterhalten, sondern exclusiv informieren sollen, dann sehe ich schwarz für unsere Demokratie. Und die sollte uns wesentlich mehr als 400 Franken im Jahr wert sein.

Back to topic, Feld frei für die innerdeutsche Auseinandersetzung! Smile
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#9
lightrider: schrieb:Du erlaubst mir, lieber bluecat, dezidiert anderer Meinung zu sein.

Es sind die Summen, mit welchen Sport-Übertragungsrechte eingekauft werden, die ich nicht für eine Steuererhebung tauglich halte.


lightrider: schrieb:Back to topic, Feld frei für die innerdeutsche Auseinandersetzung! Smile

Kaum war ich bergüsst, scheuchte mich mein Gastgeber nach einem Blick auf die Strasse wieder hinunter zu derselben. Er hatte festgestellt, dass mein Auto im Parkfeld nicht in Fahrrichtung stand! Der BRD Gesetzgeber hat in seiner weisen Voraussicht erkannt, dass dann die Gefahr besteht, dass sich der Fahrzeuglenker in GB wähnt und auf der falschen Fahrbahnseite wegfährt.

Seither achte ich genau darauf, meinen Stromer immer in Fahrrichtung an der Hauswand abzustellen, wenn ich in BRD bin!
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#10
Twitus: schrieb:Hallo MichaR,

statt beim TÜV anzufragen, gäbe es noch die Möglichkeit eine schriftliche Freigabe der M99 Taillight und ggf. auch anderer Bauteile für Dein St2 durch den Hersteller des Bikes einzuholen.

Viele Grüße
Andreas

Mein M99 Taillight hat auf der Unterseite eine aufgedruckte (E1) Nummer. Das sollte mMn genügen.

Selbiges gilt für die Magura MT5E Bremsen, die ich bei meinem sPed montiert habe und auch für das M99 Pure+ Frontlicht und die BUMM Hupe.
Es genügt auch für Reifen mit ECE-R75 oder für Spiegel mit E Nummer.

Das einzige was ich mir bei der Dekra eintragen hab lassen war ein anderer Motortyp und eine andere Reifengröße als in der CoC steht. (und schon das ist alles andere als einfach und weder bei dieser Dekra noch bei "meiner" Zulassungsstelle war scheinbar zuvor jemals jemand mit einem s-Ped, das ist also keineswegs üblich)

Ich fahr keinen Stromer, sondern ein anderes sPed, aber das Prinzip sollte gleich sein.

Ansonsten gilt mMn die Anleitung und die gibt mir bei meinem Rad z.B. freie Hand bei der Gabel (auch hier gibt es aber welche mit Zulassung für s-Ped), bei den Felgen, Schaltung oder auch dem Akku.

Bei der Sattelstütze habe ich getauscht obwohl ich nicht darf, hier lasse ich es darauf ankommen, dass mir eines Tages ein Gutachter eine Mitschuld an einem Unfall attestiert, weil ich eine andere Satellstütze verbaut habe. das Risiko dürfte kleiner sein als dass mich ein Blitz auf dem Rad trifft und selbst wenn führt es maximal zum Regress und der ist gedeckelt. (zumindest in D).

Aus Händlersicht mag das alles anders sein, aber warum zum Teufel soll ich für solche Sachen zum Händler laufen, das mache ich lieber alles selber.

MfG
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