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Handänderung - Garantie?
#1
Question 
Hallo,

ich habe seit einem halben Jahr ein Stromer ST2 und plane es wieder zu verkaufen.

Auf +STOMER- Garantie steht:

Zitat:Mit Käufer/in (nachfolgend: Käufer) sind Sie als Endkunde/in bezeichnet und angesprochen[..].

Der Käufer hat, bei Vorlage des Original-Kaufbelegs, Anspruch auf die Garantieleistungen[..].
Es heißt nicht Erstkäufer und den Beleg würde ich natürlich mit übergeben.

Weiß jemand ob der zukünftige Käufer somit Garantieansprüche geltend machen könnte?


Grüße
Bernd
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#2
BG76: schrieb:Weiß jemand ob der zukünftige Käufer somit Garantieansprüche geltend machen könnte?

Habe vergangene Woche ein junges (<500 km) ST2s privat gekauft.

Sofern die Umregistrierung bei Stromer ordentlich gemacht wird, geht die Garantie an den/die neue/n Besitzer/in über.

Darf ich fragen, was dich zum Abstossen des ST2 bewegt?

Grüsse, CCRider
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#3
Hi CCRider,

das ST2 habe ich primär für meine Pendelstrecke von/zur Arbeit gekauft (rund 20km, 150hm, durch Karlsruhe Ost<>West).

Durch gestiegene Fitness meinerseits und den Regularien in DE, auch wenn ich diese ausserorts vergesse, schwindet so langsam der Zeitvorteil des Stromers auf meinen Strecken.

Was bedeutet ordentliche Umregistrierung konkret? Muss das der Händler machen?


Grüße
Bernd
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#4
BG76: schrieb:Was bedeutet ordentliche Umregistrierung konkret? Muss das der Händler machen?

Hallo BG76

Bei mir hat dies der Händler gemacht.

Denke jedoch, dass dies auch durch den registrierten Verkäufer, unter Angabe der Koordinaten des Käufers, direkt beim Stromersupport initiert werden kann.

Grüsse, CCRider
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