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Motorradhelmpflicht in DE für S-Pedelecs - Druckversion

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Motorradhelmpflicht in DE für S-Pedelecs - SledgeHammer - 13.04.2012

Schlechte Nachrichten für deutsche Speedbiker:
Auf leistungsstarken Elektro-Fahrrädern, sogenannten S-Pedelecs oder E-Bikes, besteht nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums eine Schutzhelmpflicht. Das stellte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums in Berlin klar und bestätigte damit einen Bericht der WAZ-Mediengruppe. Diese Pflicht gelte ab Geschwindigkeiten von 25 Stundenkilometern. Fahrradhelme reichten bei diesem Tempo nicht aus. "Getragen werden muss dann eigentlich ein Motorradhelm", sagte der Sprecher des Ministeriums." Diese Fahrzeuge können mit Motorunterstützung oder im reinen Motorbetrieb Geschwindigkeiten von bis zu 45 Stundenkilometern erreichen und seien dem Ministerium zufolge bereits nach geltendem Recht Kleinkrafträder. Entscheidend sei die Eintragung der Höchstgeschwindigkeit in der Betriebserlaubnis.


Motorradhelmpflicht in DE für S-Pedelecs - bluecat - 13.04.2012

SledgeHammer: schrieb:"Getragen werden muss dann eigentlich ein Motorradhelm", sagte der Sprecher des Ministeriums.

Steht euer Ramsauer eigentlich im Wahlkampf - oder kämpft er nur mal so gegen die Kampfradler?

[Bild: http://www.eulenspiegelnet.de/images/kampf_den_kampfradlern.gif]

Ich befürchte, es wird eine Weile dauern, bis alle Akteure bemerken, dass die mit viel Muskelkraft erreichbare Höchstgeschwindigkeit nicht mit der Dauerhöchstgeschwindigkeit eines Motorrollers verglichen werden kann.


Motorradhelmpflicht in DE für S-Pedelecs - henkb - 15.04.2012

Dazu das Statement des ADFC:

"Entgegen der Darstellung in der WAZ gibt es keine Helmpflicht für E-Bikes. Das mag angesichts der Geschwindigkeiten gegenüber beispielsweise motorradhelmpflichtigen Mofas verwundern, hat aber seine gesetzliche Begründung. Die schnellen Pedelecs bis 45 km/h gelten zwar als Kleinkrafträder, da der Motor ohne Tretunterstützung aber 20 km/h nicht überschreitet, gilt auch keine Helmpflicht. Die gilt erst ab einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern. Hat ein E-Bike einen Motor, der ohne Tretunterstützung schneller als 20 km/h fahren kann, gilt es als Kleinkraftrad, entsprechend muss dann auch ein Helm getragen werden. Von solchen E-Bikes fahren allerdings nach unseren Schätzungen kaum Modelle in Deutschland herum.

Eine Helmpflicht wäre auch nicht sinnvoll, denn im Moment gibt es noch keine geeigneten Helme. Fahrradhelme sind als Sturzhelme konstruiert. Sie sind für einen Aufprall mit Geschwindigkeiten unter 20 km/h ausgelegt. Bei Fahrten mit hoher Geschwindigkeit oder bei einem Zusammenprall mit einem fahrenden Auto bieten sie keinen wirksamen Schutz. Motorradhelme hingegen sind wegen ihres hohen Gewichts und schlechter Belüftung ungeeignet, da die Fahrer trotz des Motors auch aus eigener Kraft treten müssen.

Leider sind viele Kunden mit den unübersichtlichen Gesetzen und Vorschriften schnell überfordert. Der ADFC wünscht sich daher, dass die Bundesregierung klar kommuniziert, welche Regeln für welche E-Bikes greifen. Vorstellbar wäre auch eine verpflichtende klare Kennzeichnung von E-Bikes, bevor sie in den Handel kommen, in denen klar beschrieben ist, welche Bedingungen für die Räder gelten."

Es ändert sich also NICHTS!