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Anhand der Stromer Website ist mein nächster offizieller Stromer Händler in Deutschland, ich wohne in der Schweiz. Habe dort einen neuen Stromer gekauft, und in der Schweiz verzollt um das Formular 13.20 zu erhalten für die CH Registrierung etc. Jetzt sagt das Strassenverkehrsamt dass ich den Stromer vorführen muss. Hat jemand diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht? Danke!
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Hallo beamster,
ich habe eine ähnliche Situation, muss noch einführen. War das Formular 13.20A und Vorführen notwendig? Bin dankbar für Auskunft zum Vorgehen.
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Ja dieses Formular ist zwingend, musste mein Fahrrad in meinem Fall bei der Mfk Frick zeigen. Dort wurden für 80 Fr. die Nummern verglichen. Nach ein paar Tagen bekam ich den Ausweis. Für Nummernschild und Ausweis fallen glaub noch 70 Fr. an. Um das Formular 13.20 zu erhalten musste ich am Zoll bei einem Verzollungs Dienstleister weitere 90 Fr. bezahlen.
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Ich habe mein Stromer ST7 auch in Deutschland gekauft. Ordentlich ausgeführt und verzollt (QuickZoll App). Auf dem STVA wollten sie das original COC Dokument und die Zollquittung haben für die Anmeldung zur Fahrzeugprüfung (weil Import). Das STVA erstellt das Form 13.20A beim "vorführen", wo einfach alles angeschaut und verglichen wird. Viel Aufwand ist es nicht und nach der Fahrzeugprüfung bekam ich sofort den Fahrzeugausweis und ein Nummernschild.
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Rhetorische Spaßfrage:
Wieso müsst Ihr für einen Schweizer Hersteller den Kram in Deutschland kaufen und re-importieren? Verrückt!?!