24.05.2023, 13:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.05.2023, 13:24 von Laserengine01.)
Bitte vorsichtig sein mit Selbstkonstruktionen an kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen. Gewisse Umbauten sind am 45-S-Pedelec zwar unbedenklich wie z.B. bei Sattel oder Gepäckträger, aber ansonsten besteht die Gefahr, dass die Betriebserlaubnis erlischt. Verboten ist z.B. einfach ne nicht zugelassene Lampe anzubringen. Umbauten müssen vom TÜV (in D) abgenommen werden und im Fahrzeugschein eingetragen sein. Solange nichts passiert, sagt keiner was. Aber kommt es zum Unfall, wird man den Fahrzeughalter fragen: "Haben Sie bauliche Veränderungen an Ihrem Fahrzeug vorgenommen?". Wenn man dann sagt "Ja", dann werden der Verkehrsrichter oder die Versicherung hellhörig.
Niemand muss jetzt mit mir Diskussionen anfangen, dass seine Veränderung "wohl schon in Ordnung gehen wird". Bei Zweifel bitte sich mit dem TÜV (in D) in Verbindung setzen...
Niemand muss jetzt mit mir Diskussionen anfangen, dass seine Veränderung "wohl schon in Ordnung gehen wird". Bei Zweifel bitte sich mit dem TÜV (in D) in Verbindung setzen...