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Helm vielleicht bald Pflicht
#21
Es steht für mich ausser Frage, dass jede Person die Ausrüstung nutzen darf, die sie selbst für angemessen hält. Geht es jedoch darum, die persönlichen Ansichten zum allegmeinen Rechtsgut zu erheben, habe ist deutliche Einwände.

Zitat:Sind die behaupteten Vorteile eines Helmobligatoriums derart bedeteutend, dass die schärfste aller Massnahmen - das totale Fahrverbot für Personen ohne Helm - gerechtfertigt ist?

Die gründliche Auseinandersetzung mit dieser Frage findet zu selten statt. Der überall spürbare Regulierungsdruck wirkt auch hier, es gibt eben immer eine Gruppierung, die ihr Anliegen auf Verordnungs- oder Gesetztesebene geregelt wissen will. Zur Enttarnung hilft manchmal die Frage: Qui bono?
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#22
Elektro-Fahrrad - mit TÜV SÜD auf die Überholspur Fahrradmesse EUROBIKE
(PresseBox) München, 29.08.2011, Ist die Helmpflicht für Fahrradfahrer jetzt zwingend nötig? Brauchen wir breitere Radwege, damit Elektro-Fahrräder überholen können? Der Boom der Pedelecs und E-Bikes löst vielfältige Diskussionen aus. Topthema sind die "Zweirad-Stromer" auch bei der Branchenleitmesse EUROBIKE, die vom 31. August bis 3. September 2011 in Friedrichshafen stattfindet. Fest steht: Der Markt wächst schnell - und Hersteller und Händler können sich mit dem TÜV SÜD-Prüfzeichen für Pedelecs einen Vorsprung verschaffen.

In Deutschland sind E-Bikes und Pedelecs besonders beliebt. Der Zweirad-Industrie-Verband e.V. (ZIV) schätzt, dass hierzulande 2011 rund 300.000 dieser Vehikel verkauft werden. Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber 2010. Zum Unterschied zwischen den beiden Typen: Während ein E-Bike auch allein mit Elektromotor fahren kann, setzt beim Pedelec der Motor nur ein, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Eine Zulassung nach Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), eine EG-Betriebserlaubnis oder ein Versicherungskennzeichen sind für Pedelecs nicht erforderlich. Für den Verbraucher heißt das: kaufen, aufladen, losfahren.

"Der Markt für Pedelecs boomt. Mit dem Angebot steigt leider auch der Anteil an Produkten mit Qualitätsmängeln. Hersteller von hochwertigen Produkten können mit einem Prüfzeichen von TÜV SÜD ein deutliches Signal setzen", sagt Peter Hartmann, Teamleiter für den Produktbereich Sport und Spiel bei der TÜV SÜD Product Service GmbH. Im Rahmen ihres Prüfprogramms beurteilen die Produktspezialisten von TÜV SÜD die Pedelecs nach der DIN EN 15194 für elektromotorisch unterstützte Fahrräder (EPAC; electric power assisted cycles). Darin enthalten sind unter anderem die DIN EN 14764 (sicherheitstechnische Anforderungen an City- und Trekkingfahrräder), die Aspekte elektrische Sicherheit und Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), Mindestanforderungen an die Steuerungen nach DIN EN 13849 Level C sowie Prüfpunkte aus der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) und der DIN 79100 (Anforderungen an die mechanische Betriebsfestigkeit).

"Das Prüfzeichen eines unabhängigen Dritten signalisiert Händlern und Verbrauchern, dass ein Pedelec in Sachen qualitativer Ausführung, Verarbeitung, Handling und Fahreigenschaften dem Stand der Technik entspricht", erklärt Peter Hartmann. Im Rahmen der Produktprüfung weisen die TÜV SÜD-Experten die Hersteller auch auf Ansatzpunkte für Verbesserungen hin. Diese schätzen zudem die Beratung und Begleitung bei der Prototypenentwicklung. Für die Qualitätssicherung während der Serienproduktion stehen die Spezialisten von TÜV SÜD ebenfalls zur Verfügung - ob es um Qualitäts-Checks der Produkte in der Fertigungsstätte geht oder um eine umfassende Prüfung von Serienmustern unter Sicherheits- und Gebrauchsbedingungen. "Auch die professionelle Überprüfung der Dokumentation der verbauten Teile", so Hartmann, "ist bei einem so komplexen Produkt wie einem Pedelec natürlich sinnvoll und wichtig."
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#23
bluecat: schrieb:Qui bono?

Bei gesetzlichen Regelungen, die ein Grundrecht (persönliche Freiheit) einschränken, muss man sich immer die Frage stellen, ob die Einschränkung des Einzelnen mit einem öffentlichen Interesse begründet werden kann. Hinzu kommt, ob die Massnahme geeignet ist und ob sie verhältnismässig ist.

Also geeignet ist der Velohelm allemal, das scheint ausser Frage. Verhältnismässig ist die Massnahme auch. Das Velofahren wird nicht verhindert oder eingeschränkt. Warum nicht für alle Velos? Der Gesetzgeber sieht es wohl so, dass die Verhältnismässigkeit bei den schnellen E-Bikes (mit Mofa-Nummer) gegeben ist, darunter aber nicht.
Bleibt die Frage nach dem öffentlichen Interesse: Ich denke, dass die Prämienzahler der Unfall-Versicherungen, der IV und sonstiger ähnlicher Einrichtungen durchaus ein Interesse daran haben, dass es möglichst wenige schwere Verletzungen gibt, insbesondere Kopfverletzungen mit oft bleibenden Schäden. Auch die öffentliche Sicherheit (dazu zählt auch die Sicherheit im Strassenverkehr) dürfte durchaus als öffentliches Interesse herhalten.

Dazu ein weiterer Gedanke: Aus dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit lässt sich durchaus eine Schutzpflicht des Staates seinen Bürgern gegenüber ableiten. Sämtliche Verkehrssicherheitsmassnahmen haben ja schliesslich das Ziel, dass weniger Menschen verletzt oder getötet werden.

Und übrigens ist es nicht möglich, auf diese Grundrechte zu verzichten nach dem Motto: Ich zahle im Zweifel meinen Hirnschaden selbst, fahre dafür aber ohne Helm Wink

So nun noch ein kleiner staatsrechtlicher Ausflug: Die Regeln macht nicht die Verwaltung, sondern die Politik. Gesetzte werden vom National- und Ständerat verabschiedet. Das sind unsere gewählten Volksvertreter. Verordnungen werden - nachdem sie öffentlich konsultiert wurden - vom Bundesrat verabschiedet. Der Bundesrat wurde von National- und Ständerat gewählt. Die Verwaltung - in dem Fall der Velohelme das Bundesamt für Strassen - führt aus. Natürlich macht die Verwaltung Vorschläge, weil dort Experten am Werk sind - aber zwischen der Version der Verwaltung und der späteren Version im Gesetz liegen oft Welten.
Wenn wir uns also beklagen wollen, dann sollten wir uns das erstens gut überlegen und uns dann an die Damen und Herren wenden, die uns seit einer halben Ewigkeit schon von unzähligen penetranten Plakaten entgegen grinsen Wink
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#24
Oigi stimme dir voll und ganz zu. vergessen geht wirklich oft auch das die Allgemeinheit massiv Kosten mitträgt bei einem Unfall. Also soll sie auch mitbestimmen. Es ist ein Irrglaube das mit den Versicherungsbeiträgen grosse Schadensfälle gedeckt seien (SUVA, KK etc.) reichen da lange nicht.
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#25
Olgi57: schrieb:Also geeignet ist der Velohelm allemal, das scheint ausser Frage. Verhältnismässig ist die Massnahme auch. Das Velofahren wird nicht verhindert oder eingeschränkt.


Ich glaube Dir sofort, dass dies für Dich so stimmt. Ganz bestimmt hast Du für Dich gute Gründe, aber ich kann aber nicht erkennen, mit welchen Argumenten Du Deine Einsicht anderen zur Vorschrift machst.

Zitat:Ich denke, dass die Prämienzahler der Unfall-Versicherungen, der IV und sonstiger ähnlicher Einrichtungen durchaus ein Interesse daran haben, dass es möglichst wenige schwere Verletzungen gibt, insbesondere Kopfverletzungen mit oft bleibenden Schäden.

Ich bin nicht in der Lage, die Kosten, welche die Allgemeinhait, also auch ich, aufgrund möglicherweise vermeidbarer Verletzungen (nicht vermeidbarer unfälle, denn ein Helm tut nichts zur Unfallverhütung) zu beziffern.

Jedoch kann ich vermuten, dass das Tunnelsystem, welches den beschleunigten Lastwagentransfer zwischen D und I
bezweckt, dereinst 50'000 Millionen Franken kosten wird. Diese Summe schlägt garantiert auch auf meine Haushaltskasse.


Zitat:So nun noch ein kleiner staatsrechtlicher Ausflug: Die Regeln macht nicht die Verwaltung, sondern die Politik. Gesetzte werden vom National- und Ständerat verabschiedet.


Stimmt, so habe ich es in der Schule auch gelernt. Inzwischen habe ich aber bemerkt, dass Regeln oft von
Kommisionen ausgeabeitet werden, die unter ständiger Bearbeitung durch Lobbygruppen agieren. Der Beitrag des
Parlaments beschränkt sich häufig darauf, auch noch etwas für die eigene Klientel dazuzupacken.
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#26
Olgi57: schrieb:Also geeignet ist der Velohelm allemal, das scheint ausser Frage.

Auf was stützt Du diese Aussage? Ich recherchiere diese Frage interessenshalber seit einigen Jahren, und ich habe noch keinen klaren Beweis gefunden, dass ein Velohelm die Anzahl oder schwere der Unfälle positiv beeinflussen würde. Manche Studien kommen sogar zum gegenteiligen Schluss.

Beispiele:
  • Australien: Keine statistisch signifikative Reduzierung von Kopfverletzungen nach Einführung des Helmobligatoriums in 1990. ("Is There Any Reliable Evidence That
    Australian Helmet Legislation Works?"
    , Bruce Robinson, Bicycle Federation of Australia, 2005
    )

  • Meta-Studie: "Long-term analyses of fatalities in Canada [8], New Zealand [9] and USA [10] [11] show no helmet benefit; indeed, one study [11] suggests helmeted cyclists are more likely to be killed. Although fatality rates have generally declined, cyclists have fared no better than pedestrians. In Great Britain, too, there has been no discernible improvement in fatality trends relative to pedestrians as helmets have become more common [12] [13]." (Quellen in http://cyclehelmets.org/1012.html).

  • Meta-Studie: "Bicycle helmet legislation appears to be effective in increasing helmet use and decreasing head injury rates in the populations for which it is implemented. However, there are very few high-quality evaluative studies that measure these outcomes, and none that reported data on an (sic) possible declines in bicycle use." (Macpherson A, Spinks A. Bicycle helmet legislation for the uptake of helmet use and prevention of head injuries. Cochrane Database of Systematic Reviews 2007, Issue 2. Art. No.: CD005401. DOI: )

Olgi57: schrieb:Verhältnismässig ist die Massnahme auch. Das Velofahren wird nicht verhindert oder eingeschränkt.

Wenngleich es schwierig ist einen Konsens zu finden, ob die Helmpflicht Verletzungen verhindern kann, so haben doch alle Studien eines gemeinsam: Nach Einführen der Helmpflicht fahren deutlich weniger Personen Velo:

Nun gut, somit gibt es dann halt weniger Velofahrer. Das Problem ist (Resultat verschiedener oben zitierter Studien): Je weniger Velos auf der Strasse, desto gefährlicher ist es für die verbliebenen. Autofahrer sind unaufmerksamer, fahren innerorts scheller, etc.

Olgi57: schrieb:Ich denke, dass die Prämienzahler der Unfall-Versicherungen, der IV und sonstiger ähnlicher Einrichtungen durchaus ein Interesse daran haben, dass es möglichst wenige schwere Verletzungen gibt, insbesondere Kopfverletzungen mit oft bleibenden Schäden

Nein. Der Prämienzahler hat ein Interesse, dass die gesamten Gesundheitskosten sinken. Fahren weniger Leute Velo, so kann es durchaus sein, dass mangels Sport andere Gesundsheitsprobleme verursacht werden. Diese müssen beziffert werden, und in die globale Gesundheitsrechnung einfliessen.

Mit Ihrer Logik müsste man alle Spielplätze verbieten: Es liegt im Interesse des Prämienzahlers, dass es möglichst wenig durch Stürze verursachte Verletzungen gibt :mad:. Absurd? Wenn ja, warum nicht beim Velohelm?

Ich bin nicht grundsätzlich gegen den Velohelm. Aber man keine Debatte aufgrund erfundener "Fakten" führen.

Grüsse,
Togo
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#27
was denn Lobbyisten an geht, also wer Profitiert ausser das gemeinsame Wohl, SUVA und BFU unterstützen dies ja auch. Die vergünstigen sogar die Helme. Siehe Beitrag Unfallvermeidung statt Profit
Da kommen wir gleich zum nächsten Thema, Studien cum hoc ergo propter hoc, ich finde das die Suva/Bfu eine gute Arbeit machen. Und denke sie handeln in unserem Interesse, Motoradhelme und Gurtpflicht war ja das gleiche Thema, mittlerweile ein Selbstverständnis.

Hier noch ein Paar links der Gegenseite:
Z Orthop Ihre Grenzgeb 2005; 143(6): 604-605 DOI: 10.1055/s-2005-923493
Harefuah. 2007 Sep;146(9):690-4, 733-4.
Can Fam Physician. 2007 July; 53(7): 1131–1132.
Spezifische Unfallmechanismen von Fahrradverkehrsunfällen - Analyse der Korrelation zwischen dem Unfallmechanismus und dem Schweregrad des Schädel-Hirn-Traumas

[*]Die letzte Studie kommt sogar zum Schluss, dass die Helme sogar noch weiter verbessert werden sollten Smile!



Sinn
Man könnte es auch als Vorbildfunktion ansehen, für jüngere Verkehrsteilnehmer, kann ja nicht Wasser predigen und wein trinken.

Ästhetik/Identifikation/Definition
Anscheint ist ja die Ästhetik für einige ein sehr wichtiges Argument. Ich bin was ich Fahre resp wie und mit was Smile. Aber auch da sehe ich kein Problem:
  • Es gibt ja soviel Vielfalt, da findet man bestimmt einer in Passende Trikot oder Fahrrad-farbe und ein Kamm "setzt" denn Mittelscheitel auch wieder Smile.
    Der Irokese passt evt durch einen Lüftungsschlitz Smile
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#28
Das haben die gut eingefädelt, die Schärholders, die ihre Pfründe schützen wollen und deshalb lobbyieren, dass es einem Angst und Bang wird! Auf der anderen Seite ist es Staatskundeunterricht der eindrücklichen Sorte! Ein paar Sesself****, die wohl seit Jahren nie mehr Pedalen traten, nicken etwas durch, dass sie nicht mal ansatzweise nachvollziehen können.

Wo bleibt übrigens das Statement von Thömus? Tritt er an und schützt due Interessen seiner Kunden, die selbst über sich bestimmen möchten?

Ich fahre mit Helm, wenn ich will. Und ich fahre ohne Helm, wenn ich will. Und ich verkaufe den Stromer, wenn "die" mir hintenrum eine Helmpflicht auferlegen wollen. Aber... hm, bei mir steht die Befreinung der Helmpflicht im Fahrzeugausweis. Was ist mit der Besitzstandwahrung? Bitte Juristen vor!

@togo: Super Post, weil auf den Punkt gebracht.

Habe fertig!
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#29
Naja der Hype um diesen Velo Helm ist ja enorm... nicht mehr lange und wir sehen alle Fussgänger mit Helm... Sorry aber irgendwie kann man es auch übertreiben... Klar kann der Helm die Verletzung minimieren...

Aber hier wieder zu Argumentieren wegen den Gesundheitskosten, da wird mir schlecht echt. Solange es Leute gibt die sich die Lunge mit Zigarettenrauch zerstören würde ich sagen wäre da das Sparpotenzial viel höher.

Und es soll jeder selber wissen ober er einen Helm tragen will oder nicht. Meine Erfahrung mit dem Helm und anderen Protektoren ist das man zum Teil auch riskanter fährt.

Die meisten Velofahrer die bei Rot über die Ampel donnern sind meist mit Helm bestückt wo hingegen die „dummen“ ohne Helm doch eher mal anhalten. Das kann ich Tagtäglich in der Stadt beobachten.
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#30
wei es togo oder sessantanove bereits erwäht haben, ist ein Obligatorium das richtige Mittel. Dass ein Velohelm schützt und eine gute Sache ist, steht für mich ausser Frage. Doch wem nützt eigenltich ein Obligatorium? Allenfalls den Versicherungen, da sie im Falle eines Unfalles eines E-Bikers ohne Helm zahlungen verweigern können, da der Fahrer Fahrlässig gehandelt hat und somit Leistungen gekürzt werden können. Dies in die Richtung, falls ich ohne Helm einen Unfall habe, muss ich beweisen, dass die Verletzung auch ohne Helm entstanden wäre. Ich mag mich noch gut an eine Situation vor ca 20 Jahren erinnern, als ich an einer Kreuzung von einem Auto vom Fahrrad geholt wurde. Resultat davon war, dass ich ein gebrochenes Handgelenk hatte. Die erste Frage des SUVA Experten an mich war, ob ich einen Helm getragen habe. Die Verwunderung war mir glaube ich anzusehen :o
Die Personen, die sich grundsätzlich einem Velohelm verweigern, wird auch ein Obligatorium nichts bezwecken. Einige Personen werden so wohl auf ein schnelles E-Bike verzichten. Der grosse Rest wird wohl nach wie vor den Helm tragen. Diese werden dann wohl bestraft, wenn sie für die Fahrt zum Bäcker um die Ecke mal den Helm "vergessen". Ja, ich weiss, die meisten Unfälle passieren im nahen Umkreis und nicht auf den grossen Fahrten Sad
Trotzdem, mit solchen Gesetzen steuern wir immer mehr in eine Richtung bei der der gesunde Menschenverstand nicht mehr gefragt ist und alles reglementiert werden muss. Mir graust davor...
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