10.10.2014, 12:04
Die gesetzlichen Bestimmungen in der Schweiz sind klar:
Konsumenten haben (sofern die Parteien die Gewährleistung nicht vor Vertragsabschluss ausdrücklich als ausgeschlossen vereinbart haben) eine Gewährleistung von 2 Jahren auf neuen Produkten. Dies gilt auch für einen Schraubkranz, der offensichtlich von Anfang an nicht in Ordnung war.
Meine Empfehlung: Erneut intervenieren bei deiner Servicestelle. Wenn das nicht fruchtet, diese Servicestelle in Zukunft für jegliche Kauf- und Serviceaufträge meiden, beim Stromer-Hauptsitz vorbeischauen und dein Problem dort schildern.
Konsumenten haben (sofern die Parteien die Gewährleistung nicht vor Vertragsabschluss ausdrücklich als ausgeschlossen vereinbart haben) eine Gewährleistung von 2 Jahren auf neuen Produkten. Dies gilt auch für einen Schraubkranz, der offensichtlich von Anfang an nicht in Ordnung war.
Meine Empfehlung: Erneut intervenieren bei deiner Servicestelle. Wenn das nicht fruchtet, diese Servicestelle in Zukunft für jegliche Kauf- und Serviceaufträge meiden, beim Stromer-Hauptsitz vorbeischauen und dein Problem dort schildern.

