01.06.2024, 14:20
(23.05.2024, 15:44)Laserengine01 schrieb: Das steht in der StVZO unter § 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht.
Dort unter Absatz 6a. Da ist zugegebenermaßen nicht von S-Pedelecs die Rede, sondern von Mofas. Die Obergrenze wird ebenfalls nicht explizit genannt, die muss man sich "ausrechnen",. Bis vor kurzem war die genannte Obergrenze auch auf der Herstellerseite von supernova-lights zu lesen, jetzt allerdings nicht mehr.
Da steht nix von einer Obergrenze. Es ist lediglich die Leistung der Glühlampe mit 15W festgelegt und eine maximale Helligkeit oberhalb der Hell-Dunkel Grenze ist definiert. Ansonsten sind nur Mindest-Helligkeiten angegeben.

