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Tempolimiten gelten für Stromer
#1
Dies hier gefunden:

Für ein Fahrrad ist kein Tacho vorgeschrieben. Daher kann ein Velofahrer sein gefahrenes Tempo auch nicht überprüfen.

Es steht im Schweiz. Strassenverkehrsgesetz (SVG) unter Artikel 32, Absatz 2 geschrieben, dass der Bundesrat die Geschwindigkeit der Motorfahrzeuge auf allen Strassen beschränkt. Velos ohne E-Motor sind aber keine Motorfahrzeuge. Und daher gelten Tempovorschriften für Radfahrer nicht. Auch wenn es sich natürlich überhaupt nicht empfiehlt, darf ein Velofahrer rein rechtlich in der Tempo-30-Zone überholen.


Ergo: Haltet auch an die Limiten und beobachtet den Tacho!
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Nachrichten in diesem Thema
Tempolimiten gelten für Stromer - von Stromeruser - 15.10.2011, 14:34
Tempolimiten gelten für Stromer - von stromi - 15.10.2011, 20:37
Tempolimiten gelten für Stromer - von maxxam - 18.10.2011, 10:37

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