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L1E-A/B, BBH, Helm, Radweg und das alles bei uns Teutonen…
#1
Ich wollte eigentlich nicht so ein Fass aufmachen, das in anderen Foren schnell ausufert und wo man dann die Rosinen unter den Beiträgen suchen muss, aber hier ist die Gefahr geringer denk ich.
Ich dachte bisher, ich weiß genug zu dem Thema für meine Zwecke, aber jetzt bin ich nicht mehr so sicher…

In erster Linie möchte ich wissen, ob ich mit meinen jetzigen S-Pedelecs auf meinem Radweg außerorts/parallel zur Bundesstraße in D noch legal unterwegs bin und ob mit einem St3 oder St5 auch noch. Und dazu welcher Helm vorgeschrieben ist.
Ich dachte bisher, ich habe ein L1E-A und mit meinem 500W Modell mit Gas auf Knopfdruck maximal 20km/h bzw. eingetragener BBH nicht über 20 auf Radwegen außerorts noch legal unterwegs und Helm muss ein “geiegneter” sein, was bisher nicht näher spezifiziert ist/wo normale Radhelme akzeptiert sind (die Spitzfindigkeit ob die Helmpflicht evtl. sogar nur mit BBH über 20 gilt, ist mir egal, ich fühl mich wohler mit Rad(!)Helm auf dem S).

Aber wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, ist L1E-A eine neue Sonderklasse 25er, die bis zu 1000W haben und statt 6 bis zu 20 oder 25km/h auf Knopfdruck unterstützen darf.
Aber was ich so bei diversen Seiten lese, auch neuen und auch von E-Bike Experten, ist oft unklar, widersprüchlich oder gar falsch. Auf einer Seite las ich z.B. gerade: “Eine S-Pedelec-Variante (L1e-A nach EU-VO 168/2013) hat max. 1000 Watt Nenndauerleistung des Elektromotors  beim Pedale treten und leistet max. Tretunterstützung bis 25 km/h. Hauptzweck des Hilfsantriebs ist die  Unterstützung der Pedalfunktion.” Das ist doch Käse, das ist dann doch definitiv kein S…
Auf derselben Seite steht “Eine E-Bike-Variante als „Leichtmofa“ (L1e-B) mit Motorantrieb (ohne in die Pedale treten) schaltet sich bei einer  Höchstgeschwindigkeit von  20 km/h selbstständig ab.”. Wozu ist das dann noch gut bzw. wozu dann überhaupt noch die Einschränkung, das man über 20 Pedalieren muss, was unterscheidet das Ding dann noch von einem normalen L1E Moped/Mokick, welche Vorzüge hat L1E-B noch, die Beschränkungen und wo man fahren darf sind doch jetzt zu 100% gleich?

Sprich, bin ich jetzt schon illegal auf meinem Radweg außerorts in D und müsste ich mir eigentlich einen Motorradhelm aufsetzen? Und wie ist das wenn mal ein St3 oder St5 käme?

Oder gibt es so etwas wie “Bestandsschutz”, das Modelle vor Einführung der neuen Regelungen noch anders eingestuft werden und ich nur wenn ich das Modell heute neu/Baujahr 2018 und obwohl evtl. Baugleich kaufen würde, als L1E-B und nix Radwege außerorts eingestuft werde?


Und ganz andere Frage: Wenn ich an meinem St1X den Vorbau umdrehe, bin ich dann noch legal unterwegs? Eine Regel beim S in D für Lenker&Vorbau ist meines wissens oft, dass das Rad nicht höher oder breiter werden (oder ein gewisses Maß nicht überschreiten) darf, das wäre ja beides nicht der Fall, da es ja sogar niedriger wird.
Alternativ, kann ich (legal) die zwei schmalen Spacer unter dem Vorbau nach oben setzen, dass der Vorbau 15mm tiefer kommt?
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Nachrichten in diesem Thema
L1E-A/B, BBH, Helm, Radweg und das alles bei uns Teutonen… - von jodi2 - 04.07.2018, 12:33

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