20.07.2019, 23:53
Liebe Mitstromer
Ich habe nun die ersten 1000 km mit meinem ST1X abgestrampelt und bin grundsätzlich sehr zufrieden mit dem Rad.
Auf meiner täglichen Pendelstrecke gibt es aber ein paar Stellen, die sich mit 45 km/h nicht so ganz komfortabel befahren lassen, zum Beispiel Radwege mit vielen Hügeln und Ausbrüchen durch Baumwurzeln.
Da die Federgabel von Stromer glaube ich um die 900€ kostet, wollte ich das nächst kleinere Übel in Angriff nehmen: Eine Federsattelstütze, Marke Cirrus Bodyfloat Kinekt 2.1 sollte es werden.
Ich habe gelesen, dass einige Stromer-Fahrer so eine Sattelstützte schon bei sich eingebaut haben.
Sicherhaltshalber habe ich aber direkt bei Stromer nachgefragt, ob der Einbau zulässig ist.
Die Antwort:
"Leider ist eine Federsattelstütze für das St1X nicht zulässig. Der Rahmen ist für die auftretenden Kräfte nicht ausgelegt. Beim Gebrauch von nicht zugelassenen Teilen erlischt die Garantie"
Auch unter den Versicherungsbedingungen der Enra steht "§7 Nicht versicherte Schäden und Gefahren: ... Schäden auf Grund von nachträglichen Veränderungen/technischen Umbauten..."
Das ganze hat mich dann doch etwas irritiert, vor Allem die Antwort von Stromer.
Nur mal zu meinem Verständnis: Eine Federsattelstütze sorgt doch dafür, dass die auf den Fahrer wirkenden Kräfte bei Bodenunebenheiten gedämpft bzw. reduziert werden. Dadurch werden natürlich im gleichen Maße die Kräfte, die auf den Rahmen wirken, reduziert.
Wieso um alles in der Welt soll der Rahmen bei einer Federsattelstütze also unzulässig hoch belastet werden?
Wie seht ihr das?
An die jenigen, die eine Federsattelstütze eingebaut haben: Seit ihr euch des Problems bewusst, oder nehmt ihr das Risiko in kauf?
Klar, man kann, wenn es echt zu einem Schaden kommt, schnell die Original-Sattelstützte wieder einbauen, aber wenn es doch auffällt und man auf den Schaden trotz Garantie und Versicherung hängen bleibt, wäre das schon sehr mies.
Ich habe nun die ersten 1000 km mit meinem ST1X abgestrampelt und bin grundsätzlich sehr zufrieden mit dem Rad.
Auf meiner täglichen Pendelstrecke gibt es aber ein paar Stellen, die sich mit 45 km/h nicht so ganz komfortabel befahren lassen, zum Beispiel Radwege mit vielen Hügeln und Ausbrüchen durch Baumwurzeln.
Da die Federgabel von Stromer glaube ich um die 900€ kostet, wollte ich das nächst kleinere Übel in Angriff nehmen: Eine Federsattelstütze, Marke Cirrus Bodyfloat Kinekt 2.1 sollte es werden.
Ich habe gelesen, dass einige Stromer-Fahrer so eine Sattelstützte schon bei sich eingebaut haben.
Sicherhaltshalber habe ich aber direkt bei Stromer nachgefragt, ob der Einbau zulässig ist.
Die Antwort:
"Leider ist eine Federsattelstütze für das St1X nicht zulässig. Der Rahmen ist für die auftretenden Kräfte nicht ausgelegt. Beim Gebrauch von nicht zugelassenen Teilen erlischt die Garantie"
Auch unter den Versicherungsbedingungen der Enra steht "§7 Nicht versicherte Schäden und Gefahren: ... Schäden auf Grund von nachträglichen Veränderungen/technischen Umbauten..."
Das ganze hat mich dann doch etwas irritiert, vor Allem die Antwort von Stromer.
Nur mal zu meinem Verständnis: Eine Federsattelstütze sorgt doch dafür, dass die auf den Fahrer wirkenden Kräfte bei Bodenunebenheiten gedämpft bzw. reduziert werden. Dadurch werden natürlich im gleichen Maße die Kräfte, die auf den Rahmen wirken, reduziert.
Wieso um alles in der Welt soll der Rahmen bei einer Federsattelstütze also unzulässig hoch belastet werden?
Wie seht ihr das?
An die jenigen, die eine Federsattelstütze eingebaut haben: Seit ihr euch des Problems bewusst, oder nehmt ihr das Risiko in kauf?
Klar, man kann, wenn es echt zu einem Schaden kommt, schnell die Original-Sattelstützte wieder einbauen, aber wenn es doch auffällt und man auf den Schaden trotz Garantie und Versicherung hängen bleibt, wäre das schon sehr mies.