27.11.2019, 21:40
(27.11.2019, 12:59)Winnitwo schrieb: Hatte gesterne ein seltdsames Gespräch mit einem lokalen Händler, wollte nachfragen, ob er ggfls. einen Garantietausch des Vorbaus durchführen würde (wenn das Rad unter den RÜckruf fällt) . Er wollte aber, das ich die Arbeitsleistung dann persönlich bezahle und mitr ggfls. die Arbeitsleistung dann selber bei Stromer zurückhole, er wäre ja kein Inkassobüro?
Kann ich verstehen, das ist der blinde Fleck der Garantieleistung: Teile sind bezahlt, Fehlersuche und Arbeit nicht.
Das Geschäftsmodell geht so: Die MyStromer AG verkauf dem Händler den Stromer. Die Differenz zum Listenpreis ist seine Marge. Im Gegenzug ist er Kulant gegenüber dem Käufer, wenn der einen Garantieanspruch hat.
Kommt der Kunde mit einem Garantieanspruch zu einem fremden Händler, sieht dieser Aufwand und Kosten auf sich zukommen. Entsprechend seine Laune. Wenn er dann noch bemerkt, dass der Kunde ein "bestelle-Teile-im-Internet-und-schraube-selbst" ist, ist dis Sache genauso gelaufen, wie wenn er merkt, dass des Kunden Wohnort zwei Autostunden weg ist.
Nun kannst Du natürlich nicht immer gleich einen Federgabel-Komplettumbau in Auftrag geben, um den Händler gnädig zu stimmen, aber vieleicht eine kleine Spende in die Cafékasse?