25.06.2018, 21:58
(26.02.2018, 22:53)spaldingcf schrieb: Sorry kleiner Nachtrag: das mit verschiedenen Kasetten war auch mein Gedanke, ist aber illegal. Darfst die Übersetzung nicht ändern;
Hmm,
wieso genau sollte das bei einem Nabenmotor "illegal" sein?
Oder gilt das nur für die Schweiz?
Das Übersetzungsverhältnis hat nur dann eine Bedeutung, wenn es um die Übersetzung zwischen Motor (Kurbelwelle) und Antriebsachse geht.
Letztlich stammt das Ganze aus dem Bereich Verbrennungsmotor, wo durch Begrenzung der Drehzahl (Drosselung) die maximale Geschwindigkeit begrenzt wird.
Bei Tretlagermotoren/Mittelmotoren ist es ggf. relevant, weil manche Motoren die Geschwindigkeit, die ohne Mittreten erreicht werden kann, nicht über den Geschwindigkeitssensor im Hinterrad, sondern über die Drehzahl des Motors begrenzen.
Bei einem Nabenmotor ist das Ganze technisch völlig Latte, da der niemals höher als 45 km/h unterstützen wird, nur, weil das Übersetzungsverhältnis geändert wurde.
Ob man dadurch schneller wird, weil man besser ohne Motor über 45km/h hinaus treten kann, ist rechtlich latte.
Hast mal in deine COC geschaut, was da unter Punkt 28 und Punkt 29 steht?
Ich vermute mal (wie bei mir):
Nix. Aber gar nix.
Bei einem Mittelmotor-S-Ped stehen dort die Übersetzungen der einzelnen Gänge drin.
Weil es nur bei denen unter Umständen eine Rolle spielen kann.
Ich fahre schon seit einiger Zeit auf dem ST2S vorne ein Kettenblatt mit 61 Zähnen, um die Kadenz von ca. 78 auf 66 runter zu bekommen.
Das macht sich auf dem Arbeitsweg deutlich entspannter.
Bei der Eintragung anderer Änderungen durch den deutschen TÜV gab es daran nichts zu bemängeln.
Hätte mich auch extrem gewundert.
VG,
Alex