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Wird die Motorsperre & GPS beim ST5 mittlerweile als Diebstahlschutz akzeptiert?
#5
Du könntest den Sachbearbeiter (Kundenservice/Vertragsseitig) darum bitten deine Frage an die Schadenabteilung weiterzuleiten. Eventuell kann ein Mitarbeiter im Schadenbereich eine differenzierte Antwort geben.
Jedoch bezweifle ich dies weil: Es wird kaum Referenzfälle geben die sie bereits effektiv regulieren mussten. Und in den AVBs (Allgemeine Versicherungsbedingungen) wirst Du den Passus finden, dass das Rad mit einem Schloss gesichert sein muss. Manche schreiben vielleicht noch "mit einem festen Gegenstand verbunden". Andere Versicherer verzichten vielleicht auch auf den "festen Gegenstand". Aber von GPS und elektronischer Wegfahrsperre wirst Du in AVBs für Fahrräder/E-Bikes wohl aktuell nie lesen. Dafür sind Stromer bzw. E-Bikes mit Internetverbindung, GPS und elektr. Wegfahrsperre viel zu selten und exotisch.
Solang Dir das also niemand schriftlich bestätigt, bleibst Du in einem grauen Bereich und gehst besser mit einem Schloss auf Nummer sicher.

Es bestand ein Kollektivvertrag der Mobiliar Versicherung in der Schweiz, über welche Stromer ein paar Jahre lang bis Ende 2019 einen Diebstahlschutz angeboten hat. Einer der beiden Vertragsparteien hat diesen Vertrag aber per 31.12.2019 gekündigt und es wird nicht mehr angeboten. DIese hatten die Versicherungsbedingungen erweitert, dass die elektr. Wegfahrsperre als Diebstahlschutz ausreicht und somit die Versicherungsdeckung gegeben ist. Hilft Dir aber leider auch nicht weiter.
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RE: Wird die Motorsperre & GPS beim ST5 mittlerweile als Diebstahlschutz akzeptiert? - von Hannes Buskovic - 25.04.2020, 22:47

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