10.10.2020, 14:58
(09.10.2020, 00:15)bluecat schrieb: Die 45er sind eine nationale Fahrzeugkategorie - also darf sich jedes Land eigene Schikanen zur Behinderung ausdenken; die Reflektoren an der Gabel sind noch mild, das Velowegverbot in BRD ist schon blöder.
Das Velowegverbot muss ich auf einer Velotour oder einem Ausflug in Deutschland wohl (theoretisch) einhalten. Andere deutsche Eigenheiten wie z.B. Reflektoren an der Gabel, Hupe, Leuchtstreifenverbot an den Reifen darf ich an meinem CH-Stromer jedoch ignorieren, oder?