27.04.2020, 20:15
(26.04.2020, 23:28)Hannes Buskovic schrieb: Nein, gibt es nicht. Jedoch unterstehst Du als Fahrzeughalter der Pflicht das Rad verkehrssicher zu halten. Angenommen deine Bremsen funktionieren kaum noch und du baust daher einen Unfall. Du kannst Dir sicher vorstellen, dass sowas Konsequenzen hat.
Vorführen musst Du das E-Bike nicht.
Genau, der dazu verwendete Begriff ist "betriebssicher".
Siehe dazu SVG Artikel 29: https://www.admin.ch/opc/de/classified-c...x.html#a29
Im Einzelfall pro Fahrzeug heisst das unter anderem, dass alle Zulassungsvorschriften erfüllt sein müssen (wozu z.B. funktionstüchtige Bremsen gehören).