08.05.2013, 21:40
lightrider: schrieb:Ein solcher Fall wie der von Fleetenkieker Geschilderte wäre dann (mindestens in der Garantiezeit) von BMC Stromer zu regeln.
Eine interessante Überlegung; sandfleche hatte kürzlich die Garantiebestimmungen der myStromer AG zitiert, welche übrigens der BMC Garantie sehr gleichen. Darin wir jeweils die Garantie für Folgeschäden ausgeschlossen. Sollte also ein Defekt der Ladetechnik den Akku entflammen, würde dieser (und ev. das Ladegerät) ggf. auf Garantie ersetzt.
Der leider in unmittelbarer Folge abgebrannte Stromer hingegen nicht, die mittelbar abgebrannte Liegenschaft schon garnicht. Allerdings könnte es sein, dass eine allgemeine Produktehaftpflicht Versicherung ersatzpflichtig werden könnte, so sie dann existiert. Ansprüche würde wohl die Gebäudeversicherung geltend machen.
Ist es aber 'nur' der Stromer, der zu einem Objekt für die Metallsammlung modifiziert wurde, sehe ich eher die Hausratversicherung in der Pflicht. Nun bin ich gespannt, ob jemand vom Fach mitliest und den Knoten entwirrt.
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