11.01.2025, 14:04
(10.01.2025, 03:55)Laube schrieb: “Garantie kannst du bei jedem Stromer Vertragshändler einfordern, sofern er dich als Kunden akzeptiert."
Ich meine das anders: wenn ich von einer Fremdwerkstatt bedient werde, kann mir Stromer dann zukünftig die Garantie verweigern, oder ist es ok wenn ich die Geschichte mit den Speichen in der Garantiezeit auf eigene Faust machen lasse?
Eine Rechtschutzversicherung, wäre dann hilfreich.
Mit den direkt betroffenen Teilen wie Felge, Speichen und ev. sogar der Motor (Lagerschaden, weil der wegen der brechenden Speichen nicht rund läuft, könnte es bei der Garantie Probleme geben. Wenn das Licht ausfällt, eher nicht.
Vielleicht fragst Du bei Deinem Händler lieber mal direkt an?!