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Handänderung - Garantie?
#1
Question 
Hallo,

ich habe seit einem halben Jahr ein Stromer ST2 und plane es wieder zu verkaufen.

Auf +STOMER- Garantie steht:

Zitat:Mit Käufer/in (nachfolgend: Käufer) sind Sie als Endkunde/in bezeichnet und angesprochen[..].

Der Käufer hat, bei Vorlage des Original-Kaufbelegs, Anspruch auf die Garantieleistungen[..].
Es heißt nicht Erstkäufer und den Beleg würde ich natürlich mit übergeben.

Weiß jemand ob der zukünftige Käufer somit Garantieansprüche geltend machen könnte?


Grüße
Bernd
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Nachrichten in diesem Thema
Handänderung - Garantie? - von BG76 - 28.10.2017, 19:47
Handänderung - Garantie? - von CCRider - 29.10.2017, 16:38
Handänderung - Garantie? - von BG76 - 30.10.2017, 08:20
Handänderung - Garantie? - von CCRider - 03.11.2017, 19:10

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