20.05.2011, 12:05
Verkehr
Velohelm soll für schnelle E-Bikes obligatorisch werden
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Bern (sda) Wer ein schnelles E-Bike fährt, soll künftig einen Velohelm tragen müssen. Dies schlägt der Bund vor. Er reagiert damit auf die zunehmende Verbreitung von E-Bikes, die fast so schnell wie Mofas fahren.
E-Bikes würden immer beliebter, und die Palette der angebotenen Produkte werde immer breiter, schreibt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) in einer Mitteilung vom Freitag. Der Bund wolle deshalb die Regeln der technischen Entwicklung anpassen.
Für Lenkerinnen und Lenker von E-Bikes mit einer Leistung bis 500 Watt soll das Tragen eines Velohelms obligatorisch werden. Diese E-Bikes sollen künftig bis maximal 45 km/h über eine Tretunterstützung verfügen dürfen. Mit reiner Motorkraft - ohne Pedalbetätigung - dürfen sie maximal 20 km/h erreichen.
Kein Obligatorium für langsame E-Bikes
Für langsamere E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h
wird das Tragen eines Velohelms empfohlen, doch soll der Helm nicht obligatorisch sein. Solche E-Bikes dürfen über eine Motorleistung von maximal 250 Watt verfügen und ohne Pedalbetätigung eine Geschwindigkeit von 6 km/h erreichen.
Neu sollen die langsameren E-Bikes zudem mit einer Schiebe- und Anfahrhilfe ausgerüstet werden dürfen. Dies erleichtere das Rangieren mit den Gefährten, schreibt das ASTRA.
(SDA-ATS\/wl/pa)
Velohelm soll für schnelle E-Bikes obligatorisch werden
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Bern (sda) Wer ein schnelles E-Bike fährt, soll künftig einen Velohelm tragen müssen. Dies schlägt der Bund vor. Er reagiert damit auf die zunehmende Verbreitung von E-Bikes, die fast so schnell wie Mofas fahren.
E-Bikes würden immer beliebter, und die Palette der angebotenen Produkte werde immer breiter, schreibt das Bundesamt für Strassen (ASTRA) in einer Mitteilung vom Freitag. Der Bund wolle deshalb die Regeln der technischen Entwicklung anpassen.
Für Lenkerinnen und Lenker von E-Bikes mit einer Leistung bis 500 Watt soll das Tragen eines Velohelms obligatorisch werden. Diese E-Bikes sollen künftig bis maximal 45 km/h über eine Tretunterstützung verfügen dürfen. Mit reiner Motorkraft - ohne Pedalbetätigung - dürfen sie maximal 20 km/h erreichen.
Kein Obligatorium für langsame E-Bikes
Für langsamere E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h
wird das Tragen eines Velohelms empfohlen, doch soll der Helm nicht obligatorisch sein. Solche E-Bikes dürfen über eine Motorleistung von maximal 250 Watt verfügen und ohne Pedalbetätigung eine Geschwindigkeit von 6 km/h erreichen.
Neu sollen die langsameren E-Bikes zudem mit einer Schiebe- und Anfahrhilfe ausgerüstet werden dürfen. Dies erleichtere das Rangieren mit den Gefährten, schreibt das ASTRA.
(SDA-ATS\/wl/pa)