01.04.2012, 23:17
Orangeutan: schrieb:1.3.2012: Ich also zu einem netten Händler dort ( der keine Stromer) hat. Muss ihm den Stromer vorführen. Mit hin- und hergefahren brauchte ich insgesamt 4,5 Stunden, bis ich endlich das Schild hatte (inkl. Kosten für einen Mietwagen, da ich den Stromer nicht in mein Auto bekomme).
Das war m.E. ganz klar ein Fehler deines Strassenverkehrsamtes! Ich habe schon andere Zweiräder mit jungfräulichen Fz-Ausweisen (kein Haltereintrag) anderer Kantone im Aargau eingelöst und das war nie ein Problem. Es gab einfach einen neuen Fz-Ausweis des Kt. AG.
Das von die erwähnte Vorführen kommt ausschlisslich bei einem Halterwechsel zur Anwendung und nicht beim erstmaligen Einlösen (war in deinem Fz-Ausweis ein Halter eingetragen? Dann wäre es nämlich ein Occ.-Stromer gewesen!).
Ansonsten ist der Stromer ein gutes Teil. Und es gibt auch Leute bei der Firma, die ticken richtig. Aber die Mehrheit ist schon sehr seeehr seeeeeeehhhhhhr lässig - und das stelle ich seit mindestens der Zeit schon fest, in der die Chefs Abhilfe gelobten. So fragt man sich von Zeit zu Zeit, ob wohl "die oben" eben auch zu lasch ticken...?
Ach ja, ich erhielt ein paar Wochen nach dem Kauf eine grosse A4-Rechnung/Quittung per Post zugestellt. Kaufte aber nicht in einem Shop sondern bei einer Verkaufsaktion.
Lass dir auf alle Fälle die Freude am Stromer nicht nehmen. Und alles andere wird sich ändern, wenn die Unzufriedenen sich die Mühe machen, immer und immer wieder auf die Missstände hinzuweisen. Wetten, dass...?