04.04.2012, 15:17
Stromeruser: schrieb:3.) Die Frage, ob der Motor eingeschaltet ist oder nicht, ist demnach nur für die Durchfahrt bei Motorradfahrverboten relevant. Hier enthält das Bundesrecht keine konkretisierenden Regeln. Es wird demnach dem Vollzug bzw. im Streitfall den Gerichten überlassen sein, was unter abgeschaltetem Motor bei E-Bikes zu verstehen ist.
Dies ist ein Gummiparagraph zum vergessen! Wie will mir jemand nachweisen , dass ich mit Motor (aber gemütlich mit 25 km/h) gefahren bin? Und wie soll mir nachgewiesen werden, dass ich bei Entdecken des Polizistes für 2 Sekunden den "Ausknopf" gedrückt habe?
Vor Gericht helfen keine Vermutungen und Mutmassungen. Da müssen Beweise her, und dabei sitzen wir nach meiner Auffassung am längeren Hebel.