19.10.2011, 12:41
Nochmals: Wenn die rechtliche Grundlage fehlt, kann auch keine Verurteilung erfolgen. Das müsste die Rechtschutzversicherung sehr wohl wissen. Und alles andere wäre anfechtbar.
Aber weil die Stromer eben definitiv Motorfahrzeuge sind, gelten die Tempolimiten. Da gibt es keine Ausreden.
Aber weil die Stromer eben definitiv Motorfahrzeuge sind, gelten die Tempolimiten. Da gibt es keine Ausreden.