28.08.2022, 23:00
(27.08.2022, 10:03)Hannes Buskovic schrieb: Somit macht eine Auslandsreise KV generell Sinn, kostet kaum was und deckt dei Differenz ab sowie meistens auch medizinisch notwendige Rücktransport Kosten etc.
Damit ist klar, was es wirklich braucht.
Aber für die internationalen Verkehrsjuristen: L1e-B ist zwar auf EU-Mist gewachsen aber dennoch eine Nationale Fz-Kategorie. Wird eine BRD-ABD für ein L1e-B Fz nun im Ausland anerkannt resp. erwächst sie auch im Ausland in Rechtswirksamkeit?