04.05.2015, 13:20
Ohne das Originallicht muss man aber zusätzliche Rückstrahler anbringen?
In der Schweiz ist doch eine gewisse Fläche an Rückstrahlern obligatorisch, oder gilt das nicht für ein S-Pedelec?
(741.41
Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge
(VTS), Artikel 217)
Gilt das Tagfahrlicht eigentlich als "Rückstrahler" für vorne?
Weil vorne sehe ich sonst nichts an meinem Stromer, dass diese Anforderungen erfüllen würde.
In der Schweiz ist doch eine gewisse Fläche an Rückstrahlern obligatorisch, oder gilt das nicht für ein S-Pedelec?
(741.41
Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge
(VTS), Artikel 217)
Gilt das Tagfahrlicht eigentlich als "Rückstrahler" für vorne?
Weil vorne sehe ich sonst nichts an meinem Stromer, dass diese Anforderungen erfüllen würde.