27.08.2014, 13:57
Drachenfliegerin: schrieb:Das Beweisen sollte kein Problem sein. Ich nehme an, du hast die Kaufquittung noch?
Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwei verschiedene Dinge. Die Kaufquittung dient als Indiz, leider nicht als Beweis (ich zB habe sowohl einen 11 Ah wie einen 14.5 Ah-Akku, wie wollte ich beweisen, dass ich meinen Stromer mit dem 14.5 Ah-Akku abgeliefert habe?)
Wenn aber dein lokaler Händler dies bestätigen würde, dann hättest du einen klaren Beweis.