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Stromer unterstuetz nur bis 42kmh
#81
Aus meiner Sicht ganz klar eine nicht annehmbare Änderung - du solltest dies mit dem Importeur besprechen! Das Bike darf nur bis xx unterstützen, das ist klar, aber es darf dich doch nicht aktiv bremsen, wenn du schneller pedalieren willst.

Sonst kauf dir ein E-Bike, das dich nicht ausbremst und legal ist! Cool
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#82
Stromeruser: schrieb:Aus meiner Sicht ganz klar eine nicht annehmbare Änderung - du solltest dies mit dem Importeur besprechen! Das Bike darf nur bis xx unterstützen, das ist klar, aber es darf dich doch nicht aktiv bremsen, wenn du schneller pedalieren willst.

Antwort der "importeur":
Ob es technisch machbar ist, daß keine Begrenzung stattfindet, aber die Unterstützung trotzdem TÜV-konform früh genug aufhört, weiß ich leider nicht. Da würde ich Sie gerne an die Entwicklungsabteilung im Hause Stromer verweisen. Wir sind hier ein outgesourcter Dienstleister.
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#83
Das liebe ich so... Ping - Pong - Ping - Pong... Na dann wende dich doch an Dominic und beschreib dein Problem. Der versteht das nämlich auch mental.
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#84
Stromeruser: schrieb:Das liebe ich so... Ping - Pong - Ping - Pong... Na dann wende dich doch an Dominic und beschreib dein Problem. Der versteht das nämlich auch mental.

[Bild: http://www.thoemus.ch/assets/Uploads/ueb...schmid.jpg]
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#85
Zitat:Chrissi:
Na ja Stromer sagt… die können nichts dafür... dies ist die Gesetzlage und man darf in Deutschland mit diesen Fahrzeug typ nicht >45km/h fahren… egal ob bergauf oder bergab… also DE 7.7 Software bring Pflicht Limitierung… sowie 3773 Funktion.

aber mit einem normalen fahrrad darfst du berg abwärts mehr als 45km/h fahren, und mit einem rennradl im flachen mehr als 45km/h fahren oder?
irgendwie hinkt die erklärung etwas.
da hat entweder der verkehrsminister einen flick weg oder stromer hat was bei der zulassung verbockt.
beides scheint im bereich des möglichen.
diesen verordnungtext möchte ich mal schwarz auf weiss sehen....
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#86
habe noch etwas nach hinten gegraben, und habe folgendes gefunden.



Zitat:BenjaminB

Stammuser


Beiträge: 45

» 13.09.12 07:59 « M59

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Mail von Herrn Lehnert zur 43km/h Grenze (vor dem Update fuhr meins auch 47km/h):

"Software: wir arbeiten dran, es wird eine Anpassungsmöglichkeit geben."

Na dann schauen wir mal

irgendwie passt das für mich nicht zusammen.

wenn ich in de wohnsitz hätte möchte ich schon gerne den gesetze text schwarz auf weiss sehen.

plötzlich kommt das unserer doris, in ch, auch noch in den sinn.
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#87
Tongue 
sandfelche: schrieb:aber mit einem normalen fahrrad darfst du berg abwärts mehr als 45km/h fahren, und mit einem rennradl im flachen mehr als 45km/h fahren oder?
irgendwie hinkt die erklärung etwas.
da hat entweder der verkehrsminister einen flick weg oder stromer hat was bei der zulassung verbockt.
beides scheint im bereich des möglichen.
diesen verordnungtext möchte ich mal schwarz auf weiss sehen....

Genau das möchte ich auch sehen ... DAS GEHT MAL GAR NICHT
Mein arbeitsweg ist ein 2x2 Straße und fahre im Verkehrsfluss immer >45 km/h...

ich bin nun sehr enttäuscht, den ich muss mein Fahrweise Komplet umdenken… ich kann nicht mehr mit dem verkehr fließen sondern sitze ich auch ein Fahrrad der ständig ausgebremst wird... und nur noch Ruckelt vor Angst die 45km/h Grenze zu überschreiten. Das ist echt traurig.
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#88
Es müsste technisch eine einfache Sache sein, den +Stromer- in Deutschland so einzustellen, dass

a) die Unterstützung bis reelle 45 km/h erfolgt;
b) ab 46 km/h auf Grund der prüden Gesetzgebung keine Unterstützung mehr erfolgt (aber natürlich auch keine Rekuperations- oder Bremswirkung!)
c) ab zB 52 km/h die Rekuperation einsetzt.

Als Käufer in Deutschland würde ich das ganz klar so erwarten.
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#89
An den BikeDays habe ich kurz mit jemanden am Stromer Stand geredet. Ich hab ihm dann gesagt das ich es super finde das der Stromer bei 45 kmh nicht so abhackt wie z.B. der Stöckli.

Er konnte dies dann ganz klar auf die Gesetzeslage in DE zurückführen. Stöckli hat die gleiche SW auf ihren Bikes was heisst das man auch in der CH ab 45 null Unterstützung hat. Beim Stromer ists ja ne angenehme Rampe...
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#90
Puma007: schrieb:... ganz klar auf die Gesetzeslage in DE zurückführen.

Gibt es wirklich eine Gesetzeslage dazu? Ist es nicht eher eine (verhandelbare) Verordnung, die da gewisse Händler zum vorauseilenden Gehorsam zu nötigen scheint?
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