29.10.2012, 17:36
@Stromeruser: Nein, der gute alte Chlapf ist kein Offizialdelikt. Es handelt sich um Tätlichkeit, ein Antragsdelikt.
Jänu! Ich habe daraus gelernt, dass ich den Stromer in Zukunft in der Tiefgarage parkiere.
Jänu! Ich habe daraus gelernt, dass ich den Stromer in Zukunft in der Tiefgarage parkiere.