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Der Berg ruft
#11
Das zweite Rad braucht er ja nicht, weil der Stromer das nicht könnte, sondern weil er das Stromer grade nicht fahren darf (Führerschein)...
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#12
da habe ich möglich was Überlesen ;-)

Immerhin: Einstellung der Unterstützung ist wie ich gemerkt habe auch wichtig. Der Stromer versucht sonst immer auf Hispeed zu kommen, was im MTB Betrieb kein sinn macht.

Grundsätzlich ist der Stromer ja wie ein 26" MTB aufgebaut (Rahmendesign;-).
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#13
Ist ein interessanter Ansatz; bin tatsächlich zum MTB wegen temporären Entzuges der Fahrlaubnis gekommen und da ich ja das Glück habe dass meine kürzeste Strecke 10km beträgt tut es das 25 km/H Rad auch. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen dass es mich stark erstaunt/begeistert hat dass das MTB mit dem Boschmotor so steile Strecken so problemlos und zügig hochkommt, ohne dass der Mittelmotor die geringsten Zeichen einer Überforderung/Erhitzung zeigt. Vielmehr besteht die Gefahr, dass man zu steil hochfährt und dadurch einen Sturz nach hinten provoziert (im Ernst - Erfahrung gemacht). Beim Stromer hatte ich bei ordentlichen Bergaufstrecken (bei uns gibt es sowas) das Problem, dass laut Iphone-Stromerapp die Motortemperatur teilweise 110 Grad betrug, wodurch der Stromer mit wenig Motorunterstützung den Berg hoch musste. Habe es mit leichteren Gängen bzw auch mit schwächerer Unterstützung (Geschwindigkeit bei Stufe 2 auf 30 km gedrosselt) probiert - hatte trotzdem immer das Problem der Überhitzung.
Ich vermute eher dass es doch mit dem Drehmoment zusammenhängt - der neue ST5 hat ja mehr. Ich meine. mit einem Rennwagen (Stromer) geht man ja auch nicht ins Gelände - Geländefahren kann aber mit einem für das Gelände gemachten Fahrzeug sehr viel Spass machen.
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#14
Sorry kleiner Nachtrag: das mit verschiedenen Kasetten war auch mein Gedanke, ist aber illegal. Darfst die Übersetzung nicht ändern; ich persönlich hätte gerne im 40+ km/h Bereich auch eine "schwerere" Übersetzung beim Stromer (sprich hinten kleineres oder vorne grösseres Ritzel), denn wenn man auf geraden Strecke lange Wege fährt tritt man nach meinem subjektiven Empfinden ab 42-43 km/h beim Stromer mit zu hoher Frequenz, also ins Leere (will hier keine Diskussion anfangen - es ist mein persönliches Empfinden). Ist aber verboten.
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#15
(26.02.2018, 21:53)spaldingcf schrieb: Sorry kleiner Nachtrag: das mit verschiedenen Kasetten war auch mein Gedanke, ist aber illegal. Darfst die Übersetzung nicht ändern;

Hmm,
wieso genau sollte das bei einem Nabenmotor "illegal" sein?
Oder gilt das nur für die Schweiz?
Das Übersetzungsverhältnis hat nur dann eine Bedeutung, wenn es um die Übersetzung zwischen Motor (Kurbelwelle) und Antriebsachse geht.
Letztlich stammt das Ganze aus dem Bereich Verbrennungsmotor, wo durch Begrenzung der Drehzahl (Drosselung) die maximale Geschwindigkeit begrenzt wird.
Bei Tretlagermotoren/Mittelmotoren ist es ggf. relevant, weil manche Motoren die Geschwindigkeit, die ohne Mittreten erreicht werden kann, nicht über den Geschwindigkeitssensor im Hinterrad, sondern über die Drehzahl des Motors begrenzen.
Bei einem Nabenmotor ist das Ganze technisch völlig Latte, da der niemals höher als 45 km/h unterstützen wird, nur, weil das Übersetzungsverhältnis geändert wurde.
Ob man dadurch schneller wird, weil man besser ohne Motor über 45km/h hinaus treten kann, ist rechtlich latte.
Hast mal in deine COC geschaut, was da unter Punkt 28 und Punkt 29 steht? Blush 
Ich vermute mal (wie bei mir):
Nix. Aber gar nix.
Bei einem Mittelmotor-S-Ped stehen dort die Übersetzungen der einzelnen Gänge drin.
Weil es nur bei denen unter Umständen eine Rolle spielen kann.
Ich fahre schon seit einiger Zeit auf dem ST2S vorne ein Kettenblatt mit 61 Zähnen, um die Kadenz von ca. 78 auf 66 runter zu bekommen.

Das macht sich auf dem Arbeitsweg deutlich entspannter.
Bei der Eintragung anderer Änderungen durch den deutschen TÜV gab es daran nichts zu bemängeln.
Hätte mich auch extrem gewundert.



VG,
Alex


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#16
(25.02.2018, 17:38)fietske schrieb: Grundsätzlich ist der Stromer ja wie ein 26" MTB aufgebaut (Rahmendesign;-).

Das Design allein ist nicht entscheidend. Das ungefederte schwere Hinterrad plumpst in jedes Loch wie ein Sack mit Steinen. Nein, so macht Mountainbike garantiert keinen Spass (oder wir beide verstehen unter Mountainbiking zwei ziemlich unterschiedliche Dinge).
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#17
(25.06.2018, 20:58)morpheus schrieb: wieso genau sollte das bei einem Nabenmotor "illegal" sein?

Ob illegal oder nicht, hat nichts mit Nabenmotor oder nicht zu tun. Es hat damit zu tun, ob es sich um ein Fahrrad oder um ein Motorfahrzeug handelt. Tretunterstützung bis maximal 25 km/h = Fahrrad, bis maximal 45 km/h = Motorfahrzeug. Da greifen viele rechtliche Bestimmungen, die die Zulassung von (Anbau)Teilen, Ersatzteilen etc. pp. regeln. Sehr, sehr viele – fast alle – Änderungen an einem Motorfahrzeug müssen abgenommen und eingetragen werden, in Deutschland beispielsweise vom TÜV. Ansonsten erlischt automatisch die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz und das Fahrzeug darf nicht mehr im Strassenverkehr bewegt werden. Damit kannst du dann auf deinem eigenen Grundstück herumkurven. Wirst du erwischt, kostet das nicht nur eine Kleinigkeit, unter Umständen ist auch der Führerausweis in Gefahr. Kommt es gar zu einem Unfall, dann wird es für dich ganz wiederlich. Aktuell ist es so, dass Polizisten auf Veränderungen am S-Pedelec (oft wohl mangels Fachwissen) nicht Acht geben. Das kann sich ändern. Es reicht auch einer aus, der sich auskennt, und dich auf deinem illegal modifiziertem S-Pedelec im Strassenverkehr sieht. In Österreich beispielsweise gibt es anscheinend sehr viel mehr Polizisten, die auf S-Pedelecs achten. Dort werden, verglichen mit Deutschland, viel mehr Verstösse entdeckt und geahndet. Beispielsweise das Tragen eines Motorradhelms bei einem S-Pedelec. Das haben die dort (und auch in Italien) sehr gut drauf. In Deutschland ist es ebenfalls Pflicht, bei schnellen S-Pedelecs einen Motorradhelm entsprechend der Norm ECE-22 (früher DIN 4848) zu tragen. Dass auch viele Polizisten das (noch) nicht wissen, ist kein Freibrief. Der Gutachter, der nach einem Unfall von der Versicherung hinzugezogen werden könnte, der weiss es mit Sicherheit. Ich bin kein Jurist oder ähnliches, meine Äusserungen sind nur gesundes Halbwissen basierend auf viel Recherche, die ich vor dem Kauf meines S-Pedelecs betrieben habe.

Gruss
McPringle
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#18
Diese sehr allgemeinen Ausführungen zu S haben aber nix damit zu tun, was Morpheus geschrieben hat. Die Ritzel vorne und hinten haben beim Nabenmotor nichts mit dem Tempo bzw. der Motorabriegelung zu tun und sind auch keine sicherheitsrelevanten Teile wie Rahmen, Gabel, Lenker, Licht etc. und unterliegen daher auch beim S keinen Einschränkungen, es sei denn es steht dummerweise explizit was dazu in den Papieren.
Ein pauscheles Schwingen der "Beim S ist alles verboten und Zuwiderhandlungen können böse Folgen haben"-Keule ist daher hier nicht angemessen. Und mir scheint, auch Morpheus kennt S gut und weiß wo es da in D welche Einschränkungen gibt...
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#19
Naja,
ich kann nur für D sprechen, aber selbst in der u.a. vom BIV und dem deutschen TÜV herausgegebenen Handlungsempfehlung, die in D den Händlern vorliegt, wurde die Tatsache vergessen, dass es Nabenmotoren gibt.
Dort ist tatsächlich vermerkt, dass die Bauteile des Pedalantriebs zwar nach Belieben getauscht werden dürfen, aber dass dabei die die maximal Übersetzung nicht verändert werden darf.
Zum Glück ist das nur eine Handlungsempfehlung, denn sonst müsste sich der Zusammenschluss der Experten wohl nochmal ausführlicher erklären.
Spätestens seit der Veröffentlichung dieser Handlungsempfehlung hält sich hartnäckig das Gerücht, dass die höchste Übersetzung bei S-Pedelecs nicht geändert werden darf.
Bei keinem Motortyp.
Was ein Unsinn ist.
Um das Ganze nochmal zu verdeutlichen:
Wir bewegen uns hier im Bereich KFZ.
Bei einem Mittelmotor befindet sich die Schaltung zwischen Motor und Antriebsachse.
Es handelt sich dabei Kraft Definition um ein Fahrzeuggetriebe, bei welchem bei der Klasse L1e die Übersetzungen (respektive bei stufenlosem Getriebe die Übersetzungsbandbreite) in den COC-Papieren hinterlegt sein müssen.
Das macht auch absolut Sinn, denn ein herkömmlicher Motor begrenzt die BBH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) über die Motordrehzahl.
Eine höhere Übersetzung führt also automatisch zu einer Überschreitung der BBH und damit zu einer Änderung der Fahrzeugart.
Aus L1e wird L3e und das hat weitreichende Folgen.
Verlust des Versicherungsschutzes und ggf. Fahren ohne Fahrerlaubnis (falls kein Motorradführerschein) sind die gravierendsten Folgen.
Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist dagegen das kleinste Problem.
Durch die bei einem Mittelmotor in den COC-Papieren hinterlegten Getriebe(!)-Übersetzungen kann jeder kontrollierende Beamte und erst recht jeder Gutachter unmittelbar erkennen, ob an der Übersetzung zugunsten einer Erhöhung der BBH manipuliert wurde.
Demgegenüber:
Bei einem Nabenmotor (zumindest einem Stromer-Motor) gibt es kein Getriebe, da sich ein solches nur zwischen Motor und Antriebsachse befinden kann.
Daher steht darüber natürlich auch nichts in den COC-Papieren.
Weder die Getriebeart, noch die Übersetzungsverhältnisse.
Derartiges findet man ebenso auch bei 45km/h-Elektro-Rollern mit Nabenmotoren.
Die Zähnezahl des Antriebs ist bei einem Nabenmotor weder zulassungsrelevant, noch handelt es sich um Bauteile, die eine Teilegenehmigung oder ein Teilegutachten erfordern.
Die Betriebserlaubnis kann zwar auch erlöschen, wenn durch eine bewusste Änderung von einer Gefährdung von Verkehrsteilnehmern (dazu zählt auch der Fahrer des Gefährts) ausgegangen werden könnte oder wenn sich das Abgas- oder Geräuschverhalten negativ verändert.
Das könnte z.B. der Fall sein, wenn das Kettenblatt ungenügend befestigt ist oder wenn es scharfe Kanten oder hervorstehende Schrauben besitzt.
Aber:
Es ist nicht schriftlich hinterlegt, was für ein Kettenblatt und welche Ritzel sich im Originalzustand an einem Stromer befinden, weil es schlicht für die Zulassung und für die Sicherheit wurstegal ist.
Das ist letztlich das einzige, was zählt.


Viele Grüße,
Alex

P.S.:
Ich trage schon aus Eigenschutzgründen ausschließlich den Cratoni Vigor (ECE-R 2205).
Das in weiß, schon wegen der Sichtbarkeit und der visuellen Abgrenzung gegenüber Radfahrern.
Und irgendwie bin ich zumindest hier in der Stadt (die nicht gerade klein ist) der einzige, der 1. ein Kennzeichen am Stromer hat und 2. damit auf der Straße fährt.
Ich sehe zwar hin und wieder mal jemanden mit einem ST1 oder ST2, aber bisher ausnahmslos immer auf dem Radweg, bestenfalls mit Fahrradhelm, oft (beim ST2) mit deaktiviertem Tagfahrlicht, meist ohne Spiegel und selbstverständlich generell ohne Versicherungskennzeichen.
Das scheint die Nutzungsrealität zu sein.
Ich würde mich also im Punkt der STVO durchaus als gesetzestreuen Bürger bezeichnen.
Soweit ich irgendwelche Befürchtungen haben müsste, dass ich durch den Wechsel des Kettenblattes geltende Gesetze breche, so würde ich das vermutlich unterlassen.
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