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L1E-A/B, BBH, Helm, Radweg und das alles bei uns Teutonen…
#1
Ich wollte eigentlich nicht so ein Fass aufmachen, das in anderen Foren schnell ausufert und wo man dann die Rosinen unter den Beiträgen suchen muss, aber hier ist die Gefahr geringer denk ich.
Ich dachte bisher, ich weiß genug zu dem Thema für meine Zwecke, aber jetzt bin ich nicht mehr so sicher…

In erster Linie möchte ich wissen, ob ich mit meinen jetzigen S-Pedelecs auf meinem Radweg außerorts/parallel zur Bundesstraße in D noch legal unterwegs bin und ob mit einem St3 oder St5 auch noch. Und dazu welcher Helm vorgeschrieben ist.
Ich dachte bisher, ich habe ein L1E-A und mit meinem 500W Modell mit Gas auf Knopfdruck maximal 20km/h bzw. eingetragener BBH nicht über 20 auf Radwegen außerorts noch legal unterwegs und Helm muss ein “geiegneter” sein, was bisher nicht näher spezifiziert ist/wo normale Radhelme akzeptiert sind (die Spitzfindigkeit ob die Helmpflicht evtl. sogar nur mit BBH über 20 gilt, ist mir egal, ich fühl mich wohler mit Rad(!)Helm auf dem S).

Aber wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, ist L1E-A eine neue Sonderklasse 25er, die bis zu 1000W haben und statt 6 bis zu 20 oder 25km/h auf Knopfdruck unterstützen darf.
Aber was ich so bei diversen Seiten lese, auch neuen und auch von E-Bike Experten, ist oft unklar, widersprüchlich oder gar falsch. Auf einer Seite las ich z.B. gerade: “Eine S-Pedelec-Variante (L1e-A nach EU-VO 168/2013) hat max. 1000 Watt Nenndauerleistung des Elektromotors  beim Pedale treten und leistet max. Tretunterstützung bis 25 km/h. Hauptzweck des Hilfsantriebs ist die  Unterstützung der Pedalfunktion.” Das ist doch Käse, das ist dann doch definitiv kein S…
Auf derselben Seite steht “Eine E-Bike-Variante als „Leichtmofa“ (L1e-B) mit Motorantrieb (ohne in die Pedale treten) schaltet sich bei einer  Höchstgeschwindigkeit von  20 km/h selbstständig ab.”. Wozu ist das dann noch gut bzw. wozu dann überhaupt noch die Einschränkung, das man über 20 Pedalieren muss, was unterscheidet das Ding dann noch von einem normalen L1E Moped/Mokick, welche Vorzüge hat L1E-B noch, die Beschränkungen und wo man fahren darf sind doch jetzt zu 100% gleich?

Sprich, bin ich jetzt schon illegal auf meinem Radweg außerorts in D und müsste ich mir eigentlich einen Motorradhelm aufsetzen? Und wie ist das wenn mal ein St3 oder St5 käme?

Oder gibt es so etwas wie “Bestandsschutz”, das Modelle vor Einführung der neuen Regelungen noch anders eingestuft werden und ich nur wenn ich das Modell heute neu/Baujahr 2018 und obwohl evtl. Baugleich kaufen würde, als L1E-B und nix Radwege außerorts eingestuft werde?


Und ganz andere Frage: Wenn ich an meinem St1X den Vorbau umdrehe, bin ich dann noch legal unterwegs? Eine Regel beim S in D für Lenker&Vorbau ist meines wissens oft, dass das Rad nicht höher oder breiter werden (oder ein gewisses Maß nicht überschreiten) darf, das wäre ja beides nicht der Fall, da es ja sogar niedriger wird.
Alternativ, kann ich (legal) die zwei schmalen Spacer unter dem Vorbau nach oben setzen, dass der Vorbau 15mm tiefer kommt?
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#2
Ein sehr schwieriges Thema was sich auch Dank unserer Brüsseler Bürokraten noch jährlich verschlimmbessert.

Ich fahre:
Mit einfachen Radhelm, mein nächster wird aber nach der NTA 8776 (niederländische Freigabe für Pedelec-Helme) sein
Mit Kennzeichen
Mit beigefügten Papieren
Außerorts Rad- und Waldwege, innerorts meistens Straße

Ich habe schon oft die Rennleitung bemerkt die mich auf diesen Wegen gesehen hat, die sagen (bisher) nie was, ich kenne aber auch Fälle wo S-Pedelec-Fahrer rausgewunken wurden wegen Fahrens auf einem Radweg.

Sollten sich die Bürokraten durchsetzen muss ich wieder Auto fahren ... die 30km (pro Weg) zu Arbeit mache ich sonst nicht ....
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#3
Ich habe mich seit Jahren damit beschäftigt und mich mit Versicherung und BMVI ausgetauscht und trotzdem weiß ich es nicht.

Meine aktuelle Interprettaion, wohl wissen, dass es da auch andere Meinungen gibt:

Bei den neuen Modellen ab 2018 ist es klar:

L-1e B, Helmpflicht, bbH 45km/h

Bei manchen sPed steht L1e-A, meiner Auffassung nach ist hier die CoC falsch. Ob sie auch ungültig ist und wer vaerantwortlich ist weiß ich nicht.

Bei den alten sPed steht meistens L1-e A und bbH 20km/h

Damit sind das "Leichtmofas" und es gibt keine Helmpflicht. Ob man Radwege benutzen darf ist schlichtweg unklar. Außerorts theoretisch ja. Ich tue es.

Dass L1-e A seit 2017 etwas anderes bedeutet als damals ist mMn nicht relevant.

Für die Exekutive ist das alles sowieso nicht sinnvoll handhabbar. Die sehen ein fahrard mit Versicherungskennzeichen, können aber nicht ahnen, ob das jetzt ein altes L1-e A, ein neues L1-e B oder gar ein neues L1-e B mit falscher CoC ist, ohne der Fahrer anzuhalten und sich da Papiere zeigen zu lassen.

In der Praxis wird man nicht angehalten, oder gibt es dazu andere Erfahrungen?

Bei der HUK wollte ich mein ehemals als L1-e A versichertes Fahrzeug (damals gabs nur Leihctmofa und keine sPed so wie heute) auf L-1 e B umschreiben lassen, weil mir das als Leichtmofa versicherungstechnisch zu kritisch ist.
Das zog dort erstmal ein paar Kreise und endete in Rückruf und ausführlichem Mailverkehr, wo ich erstmal die Problematik schildern durfte.

Ich habe den Eindruck, da hat wirklich keiner Ahnung.

Im BMVI wusste man seinerzeit schlichtweg nicht, was ein sPedelec ist, wie schnell es fährt und was in den Papieren eingetragen ist. Die kannten nur 45km/h ebikes und 25km/h Pedelecs.
Dass in der CoC eines sPed die damals üblichen 20km/h stehen war dort nicht bekannt.
Das Problem mit der Interpretation den damals neu eingeführten "Ebike frei" innerorts Schildern gibt es aber in der Praxis eh nicht, weil ich bisher noch niemals so ein Schild gesehen habe.

Unterm Strich wundert man sich nicht, dass die Gesetzeslage bei sPed nach wie vor unklar ist, zumindest bei den alten.

Mit denen neuen und L1-e B ist hingegen (leider) alles klar. Radwege darf man nicht fahren. Helm muss man tragen.

MfG

(04.07.2018, 11:56)Reese schrieb: Ein sehr schwieriges Thema was sich auch Dank unserer Brüsseler Bürokraten noch jährlich verschlimmbessert.

Brüssel ist hier kein Vorwurf zu machen. Die Einordnung ist eindeutig, s-Ped sind nun L1-e B.

Die unklare und in Teilen unsinnige und sich widersprechende nationale Gesetzgebung ist das Problem.
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#4
Ich mache es fast genauso wie Reese, nur dass sich irgendwann leider die Schrauben an meinem Kennzeichen gelöst haben, seitdem habe ich es im Rucksack... Da ist das Rauswinken auf dem Radweg außerorts unwahrscheinlich.
Ich hab's eine Weile mit probiert und auch wenn noch keiner was sagte, ich hatte oft das Gefühl nach dem Vorbeifahren an irgendwem auf Rad- oder Waldwegen vorwurfsvolle Blicke im Rücken zu haben, obwohl ich keinen km schneller und keinen mm dichter als mit dem Normalrad war. Dann mal testweise mit dem Kuchenblech im Rucksack probiert und alles war gut, ich wurde ausnahmslos nur noch angelächelt. Und auf der Straße wie erwartet mit nicht ein My mehr an Akzeptanz und ohne nicht schlechter.

Mal den Teufel nicht an die Wand mit weiterer Verschlechterung, unser Hausneubau basiert darauf, dass ich die nächsten 20 Jahre mit dem S ins Büro fahre, wenn ich täglich diese Strecke über die A3 mit dem Auto fahren müsste, würde ich in spätestens 2 Jahren einen Herzkasper bekommen...

Aber jetzt geht es mir erstmal darum zu wissen, wie es (offiziell) mit Helm und auf meinem Radweg außerorts heute mit 500W oder mit künftigem 800W Stromer aussieht.
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#5
Wenn der künftige Stromer nach dem 1.1.2018 zugelassen wurde als L-1e-B ist die Sache eindeutig. Radwegverbot und (Moped)-Helmpflicht. Vermutlich kommt man mit einem NL Helm auch durch.

Die alten sPed als Leichtmofa haben hier den Vorteil, dass es rechtlich unklar ist. Helmpflicht besteht idR nicht, also auch keine Pflicht Helme mit Zertifikaten tragen zu müssen, zu Radwegen außerorts sagt eh jeder was anderes.
Ich glaube auch nicht, dass es hier jemals rechtliche Klarheit geben wird. Von wurden in Deutschland vielleicht 30.000 verkauft, wenn überhaupt. Mit jedem Jahr werden es davon weniger auf der Straße. In 5 -10 Jahren sind das Kuriositäten und Relikte aus vergangenen Zeiten, wie die Simpson 50er, die 60 fahren durften oder Oldtimer, die noch heute teils keine Sicherheitsgurte brauchen.

Das abgefallene Kennzeichen hebt keine der Ordnungswidrigkeiten auf, sondern fügt nur eine neue hinzu. ich bezweifle, dass man einer Streife auf einem Stromer nicht auffällt, ganz besonders nicht bei 40km/h+.
Solange es ihnen egal ist ist es ihnen auch egal, wenn Du auf dem Radweg fährst.

Beim Unfall (das ist ja das einzig wirklich problematische beim Fahren auf dem Radweg) kann bei demontiertem Kennzeichen der Verdacht aufkommen, dass das Handeln hier vorsätzlich war und das Kennzeichen entfernt wurde, um eine Identifikation zu erschweren. Ob und wie das Auswirkungen hat weiß ich nicht. Positiv wird es sicher nicht sein.

Natürlich hat das Kennzeichen auch Nachteile. Ich sehe mich damit genötigt bei Stoppschildern und Rotlicht grundsätzlich zu halten, das interpretiere ich auf dem Pedelec/Fahrrad je nach Verkehrssitiuation durchaus freier, eben weil ich da nicht identifiziert werden kann.

MfG
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#6
Cephalotus, ehrlich gesagt hab ich auch an Dich gedacht/auf Dich gehofft, als ich den thread gestartet hab… ;-)

Dann kann ich mich wenigstens daran erfreuen, dass ich nicht ganz doof oder begriffsstutzig bin und die Lage wirklich so schräg ist.
Heißt in Kurzform, mit der Grauzone abfinden, besonders aufmerksam sein und Spaß mit den Gefährten haben, egal ab 2018er oder älter…
Aber nochmal die Frage, was die Klasse L1E-B und dass das Zweirad nur max. 20km/h per Gasgriff/Tastendruck fahren darf im Vergleich zu L1E noch soll? Warum darf ein L1E-B nicht auch 45 ohne Pedalieren fahren bzw. als was würde so ein Fahrrad eingestuft? L1E und L1E-B haben doch jetzt die gleichen Einschränkungen

>Wenn der künftige Stromer nach dem 1.1.2018 zugelassen wurde als L-1e-B ist die Sache eindeutig. Radwegverbot und (Moped)-Helmpflicht. Vermutlich kommt man mit einem NL Helm auch durch.

:-(
Scheint aber den Verkaufszahlen/dem Interesse z.B. an Stromern oder R&M HS Modellen bisher keinen Abbruch zu tun...

>Das abgefallene Kennzeichen hebt keine der Ordnungswidrigkeiten auf, sondern fügt nur eine neue hinzu.

Ja, dessen bin ich mir bewusst. Aber es ist eben nicht mehr als eine Ordnungswidrigkeit.

>ich bezweifle, dass man einer Streife auf einem Stromer nicht auffällt, ganz besonders nicht bei 40km/h+

Ich dachte dabei an meinen Radweg außerorts, wo nebendran auf der Landstraße mit 70-100 gefahren wird und dazwischen noch eine fette Leitplanke ist, außerdem geht es noch leicht bergab. Da wird kaum ein Polizist im Vorbeifahren einschätzen können, ob ich da eigentlich zu schnell für ein Rad oder 25er unterwegs bin. Wobei auch Mofa-Kennzeichen erkennen können schwer wird und das ja wie Du erklärt hast auch nicht zwingend unzulässig ist.

>Beim Unfall (das ist ja das einzig wirklich problematische beim Fahren auf dem Radweg) kann bei demontiertem Kennzeichen der Verdacht aufkommen, dass das Handeln hier vorsätzlich war und das Kennzeichen entfernt wurde, um eine Identifikation zu erschweren. Ob und wie das Auswirkungen hat weiß ich nicht. Positiv wird es sicher nicht sein.

Unfall ist zwingend zu vermeiden bzw. falls ich wo mal kurz illegal unterwegs bin, fahre ich besonders defensiv, um auch noch Fehler anderer ausgleichen zu können, sodass das Kennzeichen nur im Rucksack am besten nie etwas ausmachen sollte. Aber wenn dieser Radweg außerorts auch unzulässig für mich ist, wäre plötzlich mein halber Arbeitsweg illegal, nicht nur 3 Verbindungsstücke a 100-200m… :-(
Dann muss ich auf diesem langen Stück wohl auch deutlich defensiver fahren.
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#7
Es gibt in der neuen EU Richtlinie einen Satz zum "factor four".

In der ein oder andere CoC zu neuen sPed findet sich auch dieser Hinweis, dass die maximale Unterstütung 400% ist.

Damit wäre ein reiner Gasgriffbeterieb nicht erlaubt.

Aber scheinbar ist nicht mal diese Regelung wirklich klar:

https://leva-eu.com/2017/09/21/leva-eu-n...ec-report/

Wenn Du da durchsteigst sag es mir.

Ich für mich stelle fest, dass das Bundesverkehrsministerium keine Ahnung zur exakten Rechtslage hat, sich die EU bei den eigenen Richtlinien nicht wirklich sicher ist, die Hersteller die Rechtslage und wie man CoC korrekt ausfüllt selber nicht kapieren und die Versicherung nicht mal wusste, dass sich da überhaupt was geändert hat.

Wie soll es da die Polizei wissen oder gar ich als normaler Bürger?

Ich für mich sammle die alten L1-e A s-Pedelec mit bbH 20km/h und fahre die, bis man mir die eines Tages mit Gold aufwiegen wird. Mal mit, mal ohne Helm, mal auf der Straße, mal auf dem Radweg. Kennzeichen ist immer dran, Probleme hatte ich bisher noch nicht.

Die Lösung für das ganze Tamtam wäre sehr einfach: Radwege für s-Ped generell freigeben. §1 der STVO zählt ja sowieso. Eine Frage der Bundesgesetzgebung, die EU schreibt da nichts vor.

MfG

(04.07.2018, 14:17)jodi2 schrieb: Ich dachte dabei an meinen Radweg außerorts, wo nebendran auf der Landstraße mit 70-100 gefahren wird und dazwischen noch eine fette Leitplanke ist, außerdem geht es noch leicht bergab.

Ich begebe mich nicht in Lebensgefahr und fahre auf einer Landstraße wo mich PKW mit 20cm Abstand und 120km/h überholen, wenn daneben ein Radweg verläuft.

Wenn ich deshalb eines Tages vor Gericht antanzen soll ist es halt so. Besser als tot gefahren.
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#8
Weichei! Anderswo zahlst Du viel Geld für so viel Nervenkitzel...

Meine simple Lösung wäre, einfach keinerlei Motor-Tempobegrenzung bei Pedelecs (wenn sich wer in Brüssel oder Berlin dann besser fühlt, von mir aus 45 als Obergrenze), nur eine Grenze bei Watt oder Unterstützungsfaktor, ich kann auch mit 250W bei 45km/h leben, spart Akku und ermöglicht ein leichteres Rad. Dafür von mir aus generelle Rad-Tempolimits (egal ob mit oder ohne Motor), in Stadtradweg/Feld/Wald Tempo 25, Radweg außerorts vielleicht 35-40, einfach generell verkünden so wie 100 auf Landstraßen/50 innerorts, fertig. Würde den Fahrradspaß für niemand reduzieren, wer mit dem Rennrad sonntagsmorgens auf leerem Radweg 50 fährt, wird das weiter machen oder wer mit dem MTB der Berg runterrauscht, aber man weiß, wenn ich mit dem Tempo an Fußgängern vorbeirase, ist das zu schnell und wenn was passiert gibt's richtig Ärscher. Dann fühlen sich auch die Spaziergänger im Wald besser behütet.
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#9
(04.07.2018, 12:30)Cephalotus schrieb: Ob man Radwege benutzen darf ist schlichtweg unklar. Außerorts theoretisch ja.
Nope.
Seit Dezember 2016 ist es leider klar, dass man in D auch außerorts mit dem S keine Radwege mehr benutzen darf.
Auch dann nicht, wenn das Rad noch eine alte Leichtmofa-Betriebserlaubnis mit einer BBH von 20km/h hat.
Und auch dann nicht, wenn ein Radweg außerorts per Beschilderung für Mofas oder "E-Bikes" freigegeben ist.
Der Grund ist ein "Geniestreich" der Gesetzgebung.
Vor Dezember 2016 war es ausdrücklich Mofas und Leichtmofas erlaubt, außerorts die Radwege zu benutzen.
Die STVO wurde aber so geändert, dass es nun lautet:
"Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen."
Der Passus zu Leichtmofas ist dagegen entfallen.
E-Bikes sind laut Gesetzgeber (und laut der "genialen" neuen Definition) solche Fahrzeuge, bei denen sich der Motor bei einer Geschwindigkeit über 25 km/h selbständig abschaltet.
Treten muss man dabei nicht.
Also genau dasselbe, wie ein Mofa, nur elektrisch.
Logisch wäre es gewesen, diese "E-Bikes" als das einzustufen, was sie praktisch sind, nämlich Mofas, nur eben mit einem Elektromotor.
Nur hätte man dann den gewünschten Zweck in Bezug auf die S-Pedelecs nicht erreichen können.
Denn:
Bei einem S-Pedelec (gleich, ob laut COC mit 20km/h BBH oder 45km/h BBH) schaltet sich der Motor eben gerade nicht bei Erreichen von 25km/h ab.
Sie sind also weder Mofas (BBH = 25km/h), noch "E-Bikes" und Leichtmofas spielen in Bezug auf die Benutzung von Radwegen sowieso keine Rolle mehr.
Durch die Einführung einer Fahrzeugklasse ("E-Bike"), die quasi keine Bedeutung hat und durch die geschickte Änderung der STVO wurden also die S-Pedelecs außerorts von den Radwegen verbannt.
Innerorts sowieso.
Wenn unsere Regierung nur auch bei anderen (wahren) Problemen solch einfache und geniale Lösungen hätte ... Confused



VG,
Alex
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#10
(05.07.2018, 18:18)morpheus schrieb: Wenn unsere Regierung nur auch bei anderen (wahren) Problemen solch einfache und geniale Lösungen hätte ... Confused



VG,
Alex

Leider ist es genau das, was unsere Regierungen in den letzten 12 Jahren gemacht hat. Bürokratiemonster, die Probleme schaffen, statt sie zu lösen. Die Welt drehte sich in der Zwischenzeit trotzdem weiter. Deshalb stehen wir heute dort, wo wir sind.

Ich ignoriere diesen Quatsch deshalb und halte mich an meinen Verstand. Fahre immer (!) mit Helm, den gleichen wie auf den Rennrädern. Ich fahre Radweg, wenn ich es für angemessen halte, entscheide im Zweifel zugunsten meiner körperlichen Integrität. Auf vielen tausend Rennradkilometern habe ich das bereits genauso gehalten ohne jemals mich oder jemand anderen gefährdet zu haben. Daran werde ich auch nichts mehr ändern, egal, was die in Brüssel oder Berlin sonst noch für einen Unsinn ausbrüten.
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