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L1E-A/B, BBH, Helm, Radweg und das alles bei uns Teutonen…
#5
Wenn der künftige Stromer nach dem 1.1.2018 zugelassen wurde als L-1e-B ist die Sache eindeutig. Radwegverbot und (Moped)-Helmpflicht. Vermutlich kommt man mit einem NL Helm auch durch.

Die alten sPed als Leichtmofa haben hier den Vorteil, dass es rechtlich unklar ist. Helmpflicht besteht idR nicht, also auch keine Pflicht Helme mit Zertifikaten tragen zu müssen, zu Radwegen außerorts sagt eh jeder was anderes.
Ich glaube auch nicht, dass es hier jemals rechtliche Klarheit geben wird. Von wurden in Deutschland vielleicht 30.000 verkauft, wenn überhaupt. Mit jedem Jahr werden es davon weniger auf der Straße. In 5 -10 Jahren sind das Kuriositäten und Relikte aus vergangenen Zeiten, wie die Simpson 50er, die 60 fahren durften oder Oldtimer, die noch heute teils keine Sicherheitsgurte brauchen.

Das abgefallene Kennzeichen hebt keine der Ordnungswidrigkeiten auf, sondern fügt nur eine neue hinzu. ich bezweifle, dass man einer Streife auf einem Stromer nicht auffällt, ganz besonders nicht bei 40km/h+.
Solange es ihnen egal ist ist es ihnen auch egal, wenn Du auf dem Radweg fährst.

Beim Unfall (das ist ja das einzig wirklich problematische beim Fahren auf dem Radweg) kann bei demontiertem Kennzeichen der Verdacht aufkommen, dass das Handeln hier vorsätzlich war und das Kennzeichen entfernt wurde, um eine Identifikation zu erschweren. Ob und wie das Auswirkungen hat weiß ich nicht. Positiv wird es sicher nicht sein.

Natürlich hat das Kennzeichen auch Nachteile. Ich sehe mich damit genötigt bei Stoppschildern und Rotlicht grundsätzlich zu halten, das interpretiere ich auf dem Pedelec/Fahrrad je nach Verkehrssitiuation durchaus freier, eben weil ich da nicht identifiziert werden kann.

MfG
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RE: L1E-A/B, BBH, Helm, Radweg und das alles bei uns Teutonen… - von Cephalotus - 04.07.2018, 14:20

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