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L1E-A/B, BBH, Helm, Radweg und das alles bei uns Teutonen…
#7
Es gibt in der neuen EU Richtlinie einen Satz zum "factor four".

In der ein oder andere CoC zu neuen sPed findet sich auch dieser Hinweis, dass die maximale Unterstütung 400% ist.

Damit wäre ein reiner Gasgriffbeterieb nicht erlaubt.

Aber scheinbar ist nicht mal diese Regelung wirklich klar:

https://leva-eu.com/2017/09/21/leva-eu-n...ec-report/

Wenn Du da durchsteigst sag es mir.

Ich für mich stelle fest, dass das Bundesverkehrsministerium keine Ahnung zur exakten Rechtslage hat, sich die EU bei den eigenen Richtlinien nicht wirklich sicher ist, die Hersteller die Rechtslage und wie man CoC korrekt ausfüllt selber nicht kapieren und die Versicherung nicht mal wusste, dass sich da überhaupt was geändert hat.

Wie soll es da die Polizei wissen oder gar ich als normaler Bürger?

Ich für mich sammle die alten L1-e A s-Pedelec mit bbH 20km/h und fahre die, bis man mir die eines Tages mit Gold aufwiegen wird. Mal mit, mal ohne Helm, mal auf der Straße, mal auf dem Radweg. Kennzeichen ist immer dran, Probleme hatte ich bisher noch nicht.

Die Lösung für das ganze Tamtam wäre sehr einfach: Radwege für s-Ped generell freigeben. §1 der STVO zählt ja sowieso. Eine Frage der Bundesgesetzgebung, die EU schreibt da nichts vor.

MfG

(04.07.2018, 15:17)jodi2 schrieb: Ich dachte dabei an meinen Radweg außerorts, wo nebendran auf der Landstraße mit 70-100 gefahren wird und dazwischen noch eine fette Leitplanke ist, außerdem geht es noch leicht bergab.

Ich begebe mich nicht in Lebensgefahr und fahre auf einer Landstraße wo mich PKW mit 20cm Abstand und 120km/h überholen, wenn daneben ein Radweg verläuft.

Wenn ich deshalb eines Tages vor Gericht antanzen soll ist es halt so. Besser als tot gefahren.
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RE: L1E-A/B, BBH, Helm, Radweg und das alles bei uns Teutonen… - von Cephalotus - 04.07.2018, 15:36

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