06.07.2018, 19:38
(06.07.2018, 10:53)Cephalotus schrieb: Meine Befürchtung ist, dass die Leute dort im BMVI schlichtweg nicht verstanden haben, was sie da eigentlich machen. (wie damals bei der Interpratation zur Helmpflicht, auch da wusste offenbar niemand, dass die eingetragen bbH der damaligen sPed eben nicht 45km/h war).
Fachliche Fehler in Gesetzestexten kommen häufiger vor als man meint.
Zu Verstehen, dass die Bauart Bedingte Höchstgeschwindigkeit beim Stromer jenes Tempo meint, das der Stromer ohne Pedalieren von ganz alleine schafft, ist bereits eine Hürde.
Frühere gab es bei den Stromer den BOOST-Modus, der die maximale Leistung freisetzte, aber bei 20.00km/h begrenzt war. Nützlich am Berg, wenn zu wenig Schwung da war oder beim ST1, wenn der Freilauf brach. Nun ist der BOOST Modus weg und die 2018er Stromer haben BBH 0km/h.
Auch in CH gibt es Muster von "ich-weiss-nicht-was-ich-Gesetzgebe"
Als damals (endlich) fest installiertes Licht am Stromer Vorschrift wurde, haben die Behörden einfach die Vorschriften der Töfflis kopiert. Nur haben die Mofa eine Lichtmaschine und eine eigene Art von Scheinwerfer - alles nicht übertragbar auf einen Stromer. Doch unsere Behörden sind frexibler als jene im EU-Raum und haben dann einfach alle Veloleuchten mit K-Wellenlinie für zulässig erklärt.