(08.11.2018, 15:27)jodi2 schrieb: Wir Schwoben hier im Norden wären froh, wenn es so eine klare Regelung gäbe und man uns damit endlich den Fahrrädern und 25er Pedelecs gleich stellen würde...
He,
mach mal keinen Schei**...
Ich hab absolut keine Lust darauf, innerorts zukünftig benutzungspflichtig beschilderte Radwege benutzen zu müssen.
Zumal es tatsächlich billiger ist, mit einem S-Ped (oder einem Auto) auf einem Radweg zu fahren (€ 15), als mit einem Fahrrad bei benutzungspflichtigem Radweg auf der Straße (€ 20 - € 35).
Wir haben hier eine klare Regelung.
Ein S-Pedelec ist ein Kleinkraftrad.
Klarer geht es fast gar nicht.
Die Regeln sind altbekannt und sogar die Polizei kann damit was anfangen.
Lustiger wird es eher, wenn demnächst "Elektrokleinstfahrzeuge" (Tretroller mit Motor) als eigene Fahrzeugklasse zugelassen werden (wohl Anfang 2019).
Mit maximal 20km/h, Blinkern, Radwegbenutzungspflicht (obligatorisch) und bei fehlendem Radweg mit der Pflicht zum Fahren auf der Straße (!!!).
Da bin ich mal wirklich gespannt drauf...
Aber beim S-Ped sind die Regeln absolut klar.
Und mit einem Stromer kann man (im Gegensatz zu fast allen anderen S-Peds) tatsächlich auch relativ problemlos innerorts auf der Straße fahren.
Ich hab alle paar Monate mal mit irgendjemandem Stress, der sich dann regelmäßig auch schnell wieder legt.
Mit dem normalen Rad auf den Radwegen hab ich den Stress jeden Tag mehrfach.
Wenn ich mit einem Stromer über die Radwege hoppeln muss, dann brauche ich sowas nicht.
Da reicht dann ein 250-Euro-Rad aus dem Baumarkt.
VG,
Alex