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Velohelm für Mofa reicht neu (Schweiz)
#1
Weil ich mich kurz kundig machen wollte, ob ich mit einem Skihelm eBike fahren darf (eher nicht...), habe ich festgestellt:

"Führer von Motorfahrrädern (Mofa/Töffli) können seit dem 1.2.2019 wählen, ob sie einen Motorradhelm (geprüft nach UNECE-Reglement Nr. 22) oder einen Fahrradhelm, der nach der Norm SN EN 1078 geprüft ist, tragen wollen (Art. 3b Abs. 3 VRV). Damit werden die Mofafahrer gleich behandelt wie die schnellen E-Bike-Fahrer. "

==> Quelle bfu: https://www.bfu.ch/de/ratgeber/ratgeber-...teilnehmer
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#2
Na ja, ich hoffe, diese gruusigen 2-Takter sterben irgendwann aus, oder werden verboten, sind ja unsäglich. Wer schonmal hinter so einem mit knapp 30 herfahren musste, aber nicht überholen konnte, weiss warum. Diese kleinen elektrischen Vespinos hingegen sind ja mit 25 km/h einem langsamen Pedelec gleichgestellt, also keine Helmpflicht. Dafür dürfen die offiziell hupen, meine Airzound ist noch so halb illegal (mir egal).

Aber die Ungleichbehandlung ist ja auch dem Umstand geschuldet, dass auf dem S-Pedelec weiterhin pedalt werden muss, auf einem Töffli aber nicht. Bei körperlicher Anstrengung ist ein ganz geschlossener Helm bei Temperaturen über 5 Grad unzumutbar.
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