05.02.2019, 01:47
Weil ich mich kurz kundig machen wollte, ob ich mit einem Skihelm eBike fahren darf (eher nicht...), habe ich festgestellt:
"Führer von Motorfahrrädern (Mofa/Töffli) können seit dem 1.2.2019 wählen, ob sie einen Motorradhelm (geprüft nach UNECE-Reglement Nr. 22) oder einen Fahrradhelm, der nach der Norm SN EN 1078 geprüft ist, tragen wollen (Art. 3b Abs. 3 VRV). Damit werden die Mofafahrer gleich behandelt wie die schnellen E-Bike-Fahrer. "
==> Quelle bfu: https://www.bfu.ch/de/ratgeber/ratgeber-...teilnehmer
"Führer von Motorfahrrädern (Mofa/Töffli) können seit dem 1.2.2019 wählen, ob sie einen Motorradhelm (geprüft nach UNECE-Reglement Nr. 22) oder einen Fahrradhelm, der nach der Norm SN EN 1078 geprüft ist, tragen wollen (Art. 3b Abs. 3 VRV). Damit werden die Mofafahrer gleich behandelt wie die schnellen E-Bike-Fahrer. "
==> Quelle bfu: https://www.bfu.ch/de/ratgeber/ratgeber-...teilnehmer