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Mobile Laser Blitzer 30er Zone
#11
Bis jetzt ist bei mir noch nichts gekommen :-) *hoff hoff*, aber sollte was kommen bleibt mir wohl nix anderes übrig als zu bezahlen :-)
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#12
Fände ich zwar ärgerlich geblitzt zu werden aber legitim. Sehe keinen Grund wieso Geschwindigkeitsbegrenzungen für ebikes nicht zählen sollten. 
In diesem Sinne Augen auf und gesunden Menschenverstand bei der Wahl der Geschwindigkeit walten lassen :-) ist meine Meinung.
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#13
Wieso die Tempo-Vorschriften am E-Bike nicht gelten? Weil es keine Vorschrift gibt, dass ein Tachometer montiert sein muss (bzw. dieses Gerät auf km/h eingestellt sein muss).

Solange es das nicht gibt, können nur E-Biker rechtskräftig gebüsst werden, die ganz offensichtlich die Geschwindigkeit vorsätzlich überschreiten (zB in dem sie in der Tempo 30 Zone Autos überholen).
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#14
Bei den dt. S-Pedelecs ist das meines Wissens aber so:

Tacho muss lt. §57
* in km/h sein
* egal welche sonstigen Funktionen gerade gewählt werden, IMMER (mit) im Vordergrund sein
* darf eine anteilige Mindestgröße im Display nicht unterschreiten.

Ich hatte meinen Händler 2015 gefragt ob man beim ST1 nicht die Anordnung der Displayanzeige (da war arg wenig Platz) intelligenter machen könnte .... so als Vorschlag an den Hersteller .... das war sein Kommentar dazu.

Das Display beim 5er ist, Gott sei Dank, sowieso um Klassen besser und auch groß genug um beides, irgendwelche Vorschriften und ergonomische Lesbarkeit in allen Lagen zu gewährleisten.
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#15
(02.03.2019, 15:14)lightrider schrieb: Wieso die Tempo-Vorschriften am E-Bike nicht gelten? Weil es keine Vorschrift gibt, dass ein Tachometer montiert sein muss (bzw. dieses Gerät auf km/h eingestellt sein muss).

Solange es das nicht gibt, können nur E-Biker rechtskräftig gebüsst werden, die ganz offensichtlich die Geschwindigkeit vorsätzlich überschreiten (zB in dem sie in der Tempo 30 Zone Autos überholen).

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das Tempolimit gilt unabhängig davon ob ein Tacho vorhanden ist oder nicht und ebenso unabhängig davon, welche Einheit ein vorhandener Tacho verwendet. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt gemäss StVo für alle Teilnehmer am Strassenverkehr. Es gibt auch andere Fahrzeuge wie (ältere) Traktoren, Autos etc., welche keinen Tacho haben. Auch diese müssen sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Entsprechende Gerichtsurteile findest du sicherlich auch mit der Hilfe einer amerikanischen Findemaschine. Der Anwalt deines Vertrauens wird dir das bestätigen.

Achtung, Klugscheisserei: E-Bikes gelten als Kraftfahrzeuge (Kleinmotorrad, fahren ohne Tretunterstützung) und S-Pedelecs als Leichtkrafträder (Klasse L1e‐B bei Zweirädern und L2e bei Dreirädern). Um ein solches zulassen zu können, ist ein Tachometer nötig. Pedelecs sind Fahrräder (§ 1 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes), Tachometer sind nicht vorgeschrieben. Die Zulassungsstelle deines Wohnorts hilft dir gerne weiter.

Mein Wissen ist vielleicht etwas veraltet, da ich ausgewandert bin. Daher nicht darauf verlassen, sondern beim Strassenverkehrsamt nachfragen.
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#16
Also nachdem ich an diesem Thread  teilgenommen habe, bin ich auf dem Heimweg in die Radarfalle gefahren und mein Mittelfinger gezeigt Cool  So hab jetzt einen offiziellen Statement der Gemeindepolizei!  Big Grin

Also Hände auf dem Lenkrad und Fahrradstreifen benutzen und die Mütter mit Kinderwagen oder andere Verkehrsteilnehmer mit der schnellen Fahrt auf dem Fahrradstreifen um Ihren Leben bangen lassen  Wink 

Der Betrag ist lächerlich, musste ja was finden damit sie mir eine Lektion erteilen können.....

Beim Abbiegen muss ich ein Handzeichen geben, aber dann verstosse ich ja auch gegen das Gesetzt, prächtig die Schweizer Mentalität.

Spass bei Seite, passt auf und habt eine unfallfreie Fahrt!  Wink


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#17
Lol, danke für das Posten! ?, herrlich der Brief...

Spannend das man mit s pedelec Fahrrad weg nutzen muss... Das ist mir neu
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#18
(07.03.2019, 16:16)RoadCruiser schrieb: auf dem Heimweg in die Radarfalle gefahren

Interessante Strasse (Guglhupf sei dank), der Veloweg ist auf einem teils durch einen Grünstreifen abgetrennten Trottoir mit Velo-Gegenverkehr - und die Fahrbahn selbst einer 30er Zone. Da stellt sich - rein juristisch natürlich - die Frage, wie ein Tempolimit auf einem nicht zur Strassen-Fahrbahn gehörenden Veloweg zu signalisieren wäre.
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#19
(07.03.2019, 20:13)florian1984 schrieb: Lol, danke für das Posten! ?, herrlich der Brief...

Spannend das man mit s pedelec Fahrrad weg nutzen muss... Das ist mir neu

In der Schweiz ist das so (blaues Veloweg-Schild).
Nur bei Fussgängerschild mit «Velos gestattet» ist es nicht erlaubt bzw. nur, wenn man den Motor ausschaltet (ja ne ist klar).

Im europäischen Ausland gelten andere Regeln. Die Schweiz ist da (noch) viel liberaler – aber mit ein Grund, warum wir überhaupt soviele S-Pedelecs haben.
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