Dieses Forum verwendet Cookies
Dieses Forum verwendet Cookies um deine Login Daten zu speichern (sofern Du registriert und angemeldet bist) bzw. deinen letzten Aufenthaltsort (wenn nicht registriert und angemeldet). Cookies sind kleine Textdateien, die auf deinen Rechner gespeichert werden. Die von diesen Forum gespeicherten Cookies werden ausschließlich für Zwecke dieses Forums verwendet und nicht von Dritten ausgelesen. Sie stellen kein Sicherheitsrisiko für deinen Rechner dar. Cookies werden in diesem Forum auch verwendet, um die Anzeige bereits gelesener und noch ungelesener Themen zu unterscheiden. Bitte bestätige, ob Du Cookies zulassen möchtest oder nicht.


Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Modifikationen Eintragen lassen
#1
Question 
Liebe Stromergemeinde

Ich liebäugle damit, bei unserem alten ST1 den Vorbau/Lenker auszutauschen wie folgt: 
- Vorbau: Ergotec High Prianah 2  (https://www.ergotec.de/de/produkte/vorba...-31-8.html)
- Lenker: Ergotec Trekking Lenker (https://www.ergotec.de/de/produkte/lenke...-31-8.html)


Das Ziel ist eine entspannte Sitzposition. 

Für die Kombination gibt es von Humpert eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für e-Bikes bis 45 Km/h und einem Gesamtgewicht von 160 kg. (https://www.veloplus.ch/pdf/artikeldetai...ekking.pdf)

Wie muss ich vorgehen, wenn ich dies in der Schweiz, Wohnhaft im Kanton Aargau (Fricktal) korrekt gemacht haben will. Ich nehme an, es braucht einen Eintrag im Fahrzeugausweis. Wie bekomme ich das hin (auf der Homepage vom Strassenverkehrsamt bin ich nicht eindeutig fündig geworden)?

Danke für Hinweise
Daniel
Zitieren
#2
Hallo ddillier001,

Eigentlich kann man es einbauen und gut ist (richtiges Drehmoment, Schraubensicherung etc.), wenn es unbedingt sein muss kann man sich beim STVA (Strassenverkehrsamt)
im jeweiligen Kanton gehen und das abklären aber ich glaube Sie werden da nix machen, da S-Pedelec keine MFK haben.

Für die Polizei ist ein Velo ein Velo, wenn daraus kein Quad oder ein richtiges Gebastel, Modifikationen die nicht zu einem Velo gehören, Geschwindigkeitsmodifikationen etc. denke ich ist es Ihnen egal, ob jetzt einen Blauen oder Roten Sitz hast, ob Einhorngriffe hast, sobald es vom Hersteller geprüft und genormt ist, ist es ok.

Die Einzige Sache ist bei einem Unfall, wenn es wegen deiner Modifikation zu einem Unfall kommt, dann wirst du sehr wahrscheinlich belangt, wenn die Modifikation nicht komform sind oder falsch eingebaut wurde.

z.B ich entlüfte selber die Bremsen und mache es falsch. Die Bremskraft ist scheisse und mache einen Selbstunfall, dann bin ich ja selberschuld und muss dann auch für den Schaden aufkommen.
Zitieren
#3
(07.05.2019, 20:20)RoadCruiser schrieb: Hallo ddillier001,

Eigentlich kann man es einbauen und gut ist (richtiges Drehmoment, Schraubensicherung etc.), wenn es unbedingt sein muss kann man sich beim STVA (Strassenverkehrsamt)
im jeweiligen Kanton gehen und das abklären aber ich glaube Sie werden da nix machen, da S-Pedelec keine MFK haben.

Für die Polizei ist ein Velo ein Velo, wenn daraus kein Quad oder ein richtiges Gebastel, Modifikationen die nicht zu einem Velo gehören, Geschwindigkeitsmodifikationen etc. denke ich ist es Ihnen egal, ob jetzt einen Blauen oder Roten Sitz hast, ob Einhorngriffe hast, sobald es vom Hersteller geprüft und genormt ist, ist es ok.

Die Einzige Sache ist bei einem Unfall, wenn es wegen deiner Modifikation zu einem Unfall kommt, dann wirst du sehr wahrscheinlich belangt, wenn die Modifikation nicht komform sind oder falsch eingebaut wurde.

z.B ich entlüfte selber die Bremsen und mache es falsch. Die Bremskraft ist scheisse und mache einen Selbstunfall, dann bin ich ja selberschuld und muss dann auch für den Schaden aufkommen.
Lieber RoadCruiser

Danke. Das ist mir eigentlich bewusst. Ich wollte eigentlich wissen, ob und wie man im Kanton Aargau konkret zu einem Eintrag von Modifikationen im Ausweis kommt, bzw. ob das schon jemand hier gemacht hat. Wenn nicht, rufe ich beim SVA an....

Liebe Grüsse
Zitieren
#4
(09.05.2019, 16:51)ddillier001 schrieb: Wenn nicht, rufe ich beim SVA an....

Bevor Du anrufst, bedenke deren mögliche Antworten - und was passiert, wenn Du deren Vorgaben nicht erfüllen kannst.
Zitieren


Gehe zu: