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...die Rechtslage, spätestens wenn ich den Fall dem Richter vortragen würde, geht von Tatsachen aus.
Tatsache ist, dass ich behaupten werde einen nicht geeichten Tacho zu besitzen.
Das was du meinst beizieht sich einzig und alleine auf verkehrsberuhigte Zonen an denen Schrittgeschwindigkeit gefahren werden muss. Dort darfst du einen Fußgänger als Maßstab gerne definieren.
In der 30-Zone wird das schon eher schwieriger.
Abgesehen davon will hier jemand mit dem Stromer nach D einreisen somit kann ich nur für die Situation in D sprechen und nicht für die in der Schweiz.
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Chichi: schrieb:...die Rechtslage, spätestens wenn ich den Fall dem Richter vortragen würde, geht von Tatsachen aus.
Tatsache ist, dass ich behaupten werde einen nicht geeichten Tacho zu besitzen.
.........somit kann ich nur für die Situation in D sprechen und nicht für die in der Schweiz.
Da wirst du aber gnadenlos Schiffbruch erleiden
.
Der freundliche Richter wird dich zunächst darüber aufklären, dass für die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit allein der Fahrer verantwortlich ist und sonst niemand. Wie du das machst ist allein dein Problem. Weder Stromer, der Tachohersteller, noch fehelende oder defekte Messeinrichtung oder fehlerhafte Tachoeinrichtungen kommen dafür in Betracht. Die können höchstens ein Indiz dafür liefern ob du vorsätzlich, grob Fahrlässig oder vielleicht nur fahrlässig gehandelt hast. Dann wirst du weiter erfahren, dass es noch den Begriff der angepassten Geschwindigkeit gibt, wofür auch ausschließlich der Fahrer verantwortlich ist, also dass die zulässige Geschwindigkeit keinesfalls immer die angepasst richtige Geschwindigkeit ist. Auch dafür wirst nur du selbst als Verantwortlicher in Betracht kommen.
Gruß Markus.
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Nun, wir reden hier über eine Überschreitung der Geschwindigkeit von max. 15 km/h. Nach Abzug der Messtoleranz bleiben dann noch etwa 13 übrig.
80,00 EUR und einen Punkt gibt es bei 21-25 km/h zu viel.
Das wären dann rund 51-55 Sachen zzgl. Messtoleranz mit dem Stromer.
Auf einer Gerade eher unwahrscheinlich.
Dann wäre noch zu klären, ob die Messung tatsächlich wirkungsvoll und richtig war und ob man von Vorne geblitzt wurde.
Bei einer Messung von Vorne sollten die kommunalen Messmenschen gar nicht in der Lage sein den Brief überhaupt zustellen zu können.
Bei einer Messung mit der Radarpistole wird man vermutlich von der Polizei rausgewunken.
Das ist mir tatsächlich schon mal passiert (gemessen wurden 43 km/h). Nach einem längeren Gespräch mit den Beamten, die sich offensichtlich mehr für den Stromer interessierten als für mein vergehen, war die Sache erledigt.
Ich habe angegeben mich an den Verkehrsfluss angepasst zu haben und erkenne die Ordnungswidrigkeit nicht an.
Bezahlt hätte ich im übrigen 25,00 EUR. Damit rennt keiner zum Richter.
Wäre der Bescheid jedoch gekommen, hätte ich ihn angezweifelt und es darauf ankommen lassen.
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Wenn die Polizei, sei dies in Deutschland oder in der Schweiz, nichts Besseres zu tun hat, als E-Biker rauszupflücken, die in der 30iger-Zone 40 fahren, dann verstehe ich die Welt nicht mehr, und das würde ich den Blaumännern auch ziemlich deutlich machen (zB in dem ich das Gefahrenpotential aufzeige im Verhältnis zu den 1.5 Tonnen schweren Fahrzeugen mit 55 km/h, die von Personen "gelenkt" werden, die mehr auf ihr Smartphone als auf die Strasse schauen...)
Unabhängig davon überschreite ich nicht aktiv geltende Tempolimits (bremse mich aber auch nicht aus), und bin damit die letzten 19'000 Kilometer gut gefahren (in der Schweiz).