Naja,
@ Legion:
Es kommt darauf an, ob du zulassungsrechtlich oder bezüglich der Herstellergarantie auf der sicheren Seite sein willst.
Was die Garantie des Herstellers betrifft, kann er diese selbst festlegen, da es eine freiwillige Angelegenheit ist.
Die Aussage seitens Stromer finde ich jedoch schlicht groben Unfug.
Was die Zulassung in Deutschland angeht:
Die Sattelstütze ist ein tragendes Bauteil und die Verwendung anderer als der bei Auslieferung montierten Sattelstützen ist entweder an eine typgeprüfte Sattelstütze gebunden (e-Nummer oder ABE) oder man muss die Sattelstütze bei Dekra oder TÜV eintragen lassen.
Es gilt prinzipiell: Alles ist erlaubt, solange es ein TÜV- oder Dekra-Prüfer absegnet.
Falls du einen Prüfer finden solltest, der dir ein Bambusrohr einträgt, wäre auch das erlaubt.
Fährst du mit einer Sattelstütze ohne e-Prüfnummer, ohne deutsche ABE und ohne Eintragung in den COC-Papieren, so fährst du ein KFZ mit erloschener Betriebserlaubnis, was im Zweifelsfall ein ärgerlicher und teurer Spaß sein kann.
Ich habe den relativ steinigen Weg beschritten und mir die Suntour SP12-NCX vom TÜV eintragen lassen.
Dazu musste ich zunächst bei Suntour die Prüfprotokolle nach DIN für die Sattelstütze anfordern (welche ich dankenswerter Weise auch prompt erhalten habe) und mit Rad, Sattelstütze und den Dokumenten beim TÜV vorfahren.
Amüsante Sache und dumme Blicke sind garantiert, wenn man vor der TÜV-Garage in der Schlange zwischen den Autos mit einem Fahrrad steht.
Aber hat funktioniert.
Das COC wird nach der Prüfung neu ausgestellt samt Eintragung der abgenommenen Änderung.
Kostet ca. 100 Euro.
@ Cephalotus:
Diese Sattelstütze hat wirklich eine e-Prüfnummer?
Ich finde im verlinkten Dokument nur die Prüfung nach DIN, die aber eben die oben genannte Eintragung durch TÜV oder Dekra erfordert.
@ Legion:
Es kommt darauf an, ob du zulassungsrechtlich oder bezüglich der Herstellergarantie auf der sicheren Seite sein willst.
Was die Garantie des Herstellers betrifft, kann er diese selbst festlegen, da es eine freiwillige Angelegenheit ist.
Die Aussage seitens Stromer finde ich jedoch schlicht groben Unfug.
Was die Zulassung in Deutschland angeht:
Die Sattelstütze ist ein tragendes Bauteil und die Verwendung anderer als der bei Auslieferung montierten Sattelstützen ist entweder an eine typgeprüfte Sattelstütze gebunden (e-Nummer oder ABE) oder man muss die Sattelstütze bei Dekra oder TÜV eintragen lassen.
Es gilt prinzipiell: Alles ist erlaubt, solange es ein TÜV- oder Dekra-Prüfer absegnet.
Falls du einen Prüfer finden solltest, der dir ein Bambusrohr einträgt, wäre auch das erlaubt.
Fährst du mit einer Sattelstütze ohne e-Prüfnummer, ohne deutsche ABE und ohne Eintragung in den COC-Papieren, so fährst du ein KFZ mit erloschener Betriebserlaubnis, was im Zweifelsfall ein ärgerlicher und teurer Spaß sein kann.
Ich habe den relativ steinigen Weg beschritten und mir die Suntour SP12-NCX vom TÜV eintragen lassen.
Dazu musste ich zunächst bei Suntour die Prüfprotokolle nach DIN für die Sattelstütze anfordern (welche ich dankenswerter Weise auch prompt erhalten habe) und mit Rad, Sattelstütze und den Dokumenten beim TÜV vorfahren.
Amüsante Sache und dumme Blicke sind garantiert, wenn man vor der TÜV-Garage in der Schlange zwischen den Autos mit einem Fahrrad steht.
Aber hat funktioniert.
Das COC wird nach der Prüfung neu ausgestellt samt Eintragung der abgenommenen Änderung.
Kostet ca. 100 Euro.
@ Cephalotus:
Diese Sattelstütze hat wirklich eine e-Prüfnummer?
Ich finde im verlinkten Dokument nur die Prüfung nach DIN, die aber eben die oben genannte Eintragung durch TÜV oder Dekra erfordert.