17.07.2015, 10:13
lightrider: schrieb:Keine Ahnung, was du damit meinst. Ich fahre seit über 18'000 km einen +STROMER- Power 48 Elite, zugelassen April 2012 (ohne Pflicht bspw. eines Rückspiegels). Unterstützung auf Power bis Tacho 51 km/h, Zwangsrekuperation bei Akku < 70 % ab 54 km/h. Bei vollem Akku hatte ich auch schon 59 km/h drauf, schneller war ich aber komischerweise noch nie.Jetzt nötigst du mich noch genauer nachzuschauen.
Wichtig: Ich spreche hier für die Regeln/Gesetze in der Schweiz.
2012 wurde es wie gesagt geändert (hier die Quellen):
http://www.astra.admin.ch/00638/index.ht...g-id=43608
https://www.admin.ch/opc/de/classified-c.../19950165/
VTS Artikel 18 besagt, dass die Tretunterstützung bis maximal 45kmh wirken darf.
Und besagter Artikel ist in Kraft seit:
*Trommelwirbel*
Zitat:1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 2. März 2012, in Kraft seit 1. Mai 2012 (AS 2012 1825).==> Also seit dem 1. Mai 2012 gilt das.
Gratuliere dir! Mit der Zulassung im April 2012 hast du auf Last-Minute noch von der alten Regelung profitiert.
Ein seither (also z.B. im 2015) zugelassener ST1 stellt gesetzeskonform die Unterstützung nach 45kmh ein.
Da es den ST2 vor Mai 2015 nicht gab, tun das auch alle ST2.
lightrider: schrieb:Meine Prognose für ein Wettrennen zwischen uns: Auf ebener Bahn oder nur leicht hügeligem Gelände siehst du in den ersten 30 Kilometern gegen mich kein Land auf deinem ST2. Danach brauche ich den nächsten Akku...Da hast du natürlich Recht.
Gegen einen im gleichen Jahr zugelassenen ST1 aber sieht es anders aus. Weil wir dann beide im Flachen auf den 45kmh "rumreiten".
Edit:
Und ein Stromer, der nur bis 45kmh fährt (nach Mai 2012 zugelassen in der Schweiz), unterstützt bei 50kmh nicht mehr. D.h. der Motor ist dann wie ausgeschaltet. (Unterstützt folgt wieder, sobald das Tempo auf 45kmh herunterfällt.)
Entsprechend hast du wenn du mit einem solchen eBike (ST1, ST2, was auch immer) 50kmh fährst im Flachen ein normales unterstützungsloses Velo, welches einfach 20-25kg wiegt...