17.07.2015, 10:20
speed85: schrieb:Und besagter Artikel ist in Kraft seit:
*Trommelwirbel*
Zitat:1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 2. März 2012, in Kraft seit 1. Mai 2012 (AS 2012 1825).==> Also seit dem 1. Mai 2012 gilt das.
Gratuliere dir! Mit der Zulassung im April 2012 hast du auf Last-Minute noch von der alten Regelung profitiert.
Das mag alles stimmen, doch mein ST1 den ich im September 2014 zugelassen habe unterstützt bis und mit 48km/h (gemessen mit GPS). Tacho Stromer 48.9 km/h, erst dann drosselt er die Unterstützung. Wers nicht glaubt darf gerne mal ne Runde damit drehen (Bezirk Hinwil)
Aber ich nehme die 3km/h weniger mit dem ST2 gerne in kauf da ich mit meinem ST1 wie erwähnt an die Limite des Akkus gekommen bin (ECO Modus 87km, 680hm total, rest akku 2%)
Aber der Speed meines ST1 werde ich wohl teilweise doch vermissen